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       # taz.de -- Menschenrechtsverfahren in den USA: Keine Klage gegen Daimler
       
       > Hat Daimler Arbeiter während der Militärdiktatur in Argentinien
       > verschwinden lassen? Angehörige wollten in den USA klagen – und
       > scheiterten.
       
   IMG Bild: Dreck am Stern? Wer weiß. Aber verhandelt wird es nicht in den USA.
       
       BUENOS AIRES taz | Der multinationale Autokonzern Daimler wird in den USA
       nicht wegen des Vorwurfs der Zusammenarbeit mit der Militärdiktatur in
       Argentinien in den 1970er Jahren angeklagt. Der Oberste Gerichtshof der USA
       entschied am Dienstag (Ortszeit) einstimmig, dass der Konzern nicht in
       Kalifornien verklagt werden kann. Damit hoben die Obersten Richter das
       Urteil eines Bundesberufungsgerichts vom Mai 2011 auf.
       
       Der Anwalt der Familienangehörigen kritisierte die Entscheidung des
       Gerichtshofs: „Wir wussten, dass es keine rechtlichen Hindernisse gab, die
       Verantwortlichkeit der Firme zu untersuchen“, sagte Eduardo Fachal. „Aber
       wird haben immer die die ökonomische Macht der Firma sowie die Lobby andere
       Einrichtungen gefürchtet, die sich in den Verfahren als Freunde
       präsentierten und für den Fall eines anderslautenden Urteils drohten, dass
       dies zukünftige Investitionen in den Vereinigten Staaten beeinträchtigen
       könnte.“
       
       Noch 2011 hatten die Berufungsrichter in San Francisco entschieden, dass
       eine zivilrechtliche Entschädigungsklage gegen Daimler wegen Tötung, Folter
       und anderen Menschenrechtsverletzungen an Mercedes-Benz-Arbeitern in
       Argentinien von einem Gericht in den USA angenommen werden muss.
       
       Konkret ging es um die Klage von 22 Argentiniern, die den Autokonzern für
       das Verschwinden von mindestens 14 Betriebsräten in den Jahren 1976 und
       1977 während der Militärdiktatur in der argentinischen Niederlassung von
       Daimler-Benz zur Verantwortung ziehen wollten.
       
       Mercedes-Benz Argentina habe damals mehrere unbequeme Arbeitnehmervertreter
       in seinem Werk in der Nähe des Ortes Gonzales Catán in der Provinz Buenos
       Aires an die Diktatur ausgeliefert, um einen Streik zu beenden, so der
       Vorwurf. Zeugenaussagen wie die des Überlebenden Héctor Ratto weisen auf
       eine Zusammenarbeit zwischen der Werksleitung und den Militärs hin. Der
       ehemalige Betriebsrat Ratto sagte bei einer Vernehmung aus, dass der
       damalige Daimler-Manager Juan Tasselkraut ihn persönlich den
       Sicherheitskräften übergeben und diesen außerdem die Adresse des Arbeiters
       Diego Nuñez mitgeteilt habe. Dieser verschwand daraufhin ebenfalls. Bis
       heute ist Nuñez spurlos verschwunden.
       
       Da eine bereits 2002 eingereichte Klage in Argentinien nicht vorankommt,
       versuchten die Überlebenden und die Angehörigen der Verschwundenen den Weg
       über die USA. 2004 wurde die Klage eingereicht, die zunächst 2009 von einem
       Bezirksgericht abgewiesen worden war, da sich das Gericht nicht zuständig
       fühlte.
       
       Das sahen die Richter am kalifornischen Berufungsgericht im Jahr 2011
       anders. Die USA hätten in den fraglichen Jahren so viele in Argentinien
       montierte Daimler-Fahrzeuge importiert, dass der Autobauer in den USA
       vertreten sei und dementsprechend unter die US-Gerichtsbarkeit falle. In
       den USA vertretene Firmen sind laut Gesetz für Vorkommnisse an ihren
       Standorten im Ausland verantwortlich. In Deutschland wurde ein
       entsprechendes Verfahren ebenfalls auf den Weg gebracht, jedoch bereits
       2000 eingestellt.
       
       15 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jürgen Vogt
       
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