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       # taz.de -- Geschlossene Heime der Haasenburg: Antrag auf Rechtsschutz abgelehnt
       
       > Gegen den Entzug ihrer Betriebsgenehmigung wollte die Haasenburg GmbH
       > juristisch vorgehen. Aus einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
       > wurde nichts.
       
   IMG Bild: Bleibt dicht: Haus der Haasenburg in Jessern, Brandenburg.
       
       BERLIN taz | Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat den Antrag der
       Haasenburg GmbH auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen. Das bestätigte
       der Gerichtssprecher der taz.die tageszeitung. Nach Rechtsauffassung des
       Ministeriums kann die Haasenburg GmbH nun keine Kinder und Jugendlichen
       mehr aufnehmen. Die Einrichtungen können demnach nicht bis zur endgültigen
       Klärung des Rechtsstreits weiterbetrieben werden.
       
       Das Ministium erwartet noch eine Klage gegen die Schließung, auch eine
       Schadensersatzklage werde entgegengesehen, so Ministeriumssprecher Stephan
       Breiding. Die Haasenburg hatte den Antrag auf Rechtsschutz nach dem Entzug
       der Betriebsgenehmigung ihrer Heime durch das Landesjugendamt in
       Brandenburg gestellt.
       
       Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in
       Brandenburg, Torsten Krause, sagte der taz, dies sei ein „Tag der Freude“.
       Ein derartiger Umgang mit Kindern und Jungendlichen, wie er in der
       Haasenburg GmbH praktiziert worden sei „hat keinen Platz in Brandenburg“.
       
       Bildungsministerin Martina Münch (SPD) betonte: „Das pädagogische
       Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg war überwiegend von
       überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf
       Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt.“ Sie sei froh über
       die erste Entscheidung.
       
       Das Landesjugendamt hatte der Haasenburg GmbH am 13. Dezember 2013 die
       Erlaubnis für den Betrieb der Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf,
       Müncheberg und Jessern entzogen. Seit dem 20. Dezember 2013 befinden sich
       keine Jugendlichen mehr in den Heimen der Haasenburg GmbH.
       
       Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt derzeit in etwa 70 Fällen. Die
       Sprecherin teilte der taz mit, dass nahezu täglich neue Hinweise eingehen
       würden.
       
       Torsten Krause forderte weitere Aufklärung über die Verfehlungen der
       zuständigen Aufsichtsbehörde. Es müsse geklärt werden, wieso das
       „Landesjugendamt über Jahre nicht gehandelt“ und den brutalen Umgang mit
       den Kindern und Jugendlichen geduldet habe. Für die kommende
       Ausschusssitzung erwartet Krause dazu einen Bericht des Ministeriums.
       
       14 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai Schlieter
       
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