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       # taz.de -- Windparkbetreiber Prokon: Leichtsinn und Politikversagen
       
       > Die Lübecker Staatsanwaltschaft prüft, ob es bei Prokon einen
       > Anfangsverdacht auf Betrug gibt. Viele Kunden lassen dennoch nichts auf
       > die Firma kommen.
       
   IMG Bild: Es ging doch um die gute Sache bei Prokon – doch es gibt offenbar auch dunkle Seiten
       
       HAMBURG taz | Nachdem Prokon am Freitag drohte, Insolvenz anzumelden,
       bedurfte es der Warnungen von Verbraucherschützern gar nicht mehr: Vor der
       Hamburger Geschäftsstelle des Windparkbetreibers auf den Colonnaden an der
       Alster standen die Anleger am Montag Schlange, um zu erfahren, was nun aus
       ihrem Geld wird. Die Antworten waren nicht sehr befriedigend. Die letzte
       Zinszahlung soll es am 3. Januar gegeben haben, weitere Auszahlungen soll
       das Unternehmen derzeit gestoppt haben, auch an Anleger, die ihre
       Genussrechte gekündigt haben.
       
       Nach den Gesprächen sind viele Kunden aufgewühlt. Aber zumindest die, die –
       anonym – einen Kommentar abgeben wollen, lassen nichts auf Prokon kommen.
       „Prokon ist eine gute Sache“, sagt einer. Und ein anderer: „Man sollte auch
       im Umfeld recherchieren, zum Beispiel bei den Banken. Sonst zwingt man die
       Falschen in die Knie.“ Der Nächste wiederum weiß schon, was bei solchen
       Untersuchungen herauskäme: „Prokon ist bei den Banken verhasst, weil sie
       alles selbstständig aufgebaut haben.“
       
       Das ist nicht ganz die Geschichte, die Anlegerschützer erzählen. Für sie
       strotzte das Prokon-Modell mindestens vor Leichtsinn: Denn die
       Geschäftsführung finanzierte langfristige Projekte mit kurzfristigem Geld.
       Konkret verkaufte sie privaten Anlegern monatlich kündbare
       Genussrechtsanteile, für die sie außergewöhnlich hohe Zinsen von mindestens
       6, wenn nicht 8 Prozent versprach. Weil sich zu viele Anleger von ihren
       Papieren trennten, fehlen nun flüssige Mittel, um die laufenden Kosten zu
       begleichen.
       
       Tatsächlich hat das Thema auch die Staatsanwaltschaft Lübeck erreicht. Man
       habe in den vergangenen Monaten mehrere Strafanzeigen gegen Prokon
       erhalten, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm. Nun werde geprüft, „ob
       ein Anfangsverdacht wegen Betruges und weiterer Wirtschaftsdelikte
       besteht“.
       
       ## Riskante Umweltinvestments
       
       Möglich ist aber auch, dass die Anleger leichtsinnig waren, vielleicht weil
       es um eine gute Sache, um die Förderung von Windenergie, ging. Sie ließen
       sich mit den Genussrechten auf eine riskante Anlageform ein. Inhaber von
       Genussscheinen werden bei einer Insolvenz nachrangig bedient.
       
       Verbraucherschützer kritisieren allerdings seit längerem auch ein
       Politikversagen: Gerade riskante Umweltinvestments in Wind, Sonne und
       Wälder werden oftmals auf dem sogenannten Grauen Markt gehandelt, der auch
       nach der Lehman-Pleite immer noch viel zu wenig reguliert ist. So konnte
       Prokon nicht allein mit Superrenditen werben, sondern auch für eine „rundum
       sichere Sache“ – ohne dass die Finanzaufsicht Bafin das beanstandet hätte.
       
       Kein Wunder: Die Bafin prüfe Verkaufsprospekte nur auf Vollständigkeit,
       erklärt Thomas Hagen von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein,
       „jedoch weder Seriosität der Anbieter noch deren Geschäftsmodell“. Die
       Stiftung Warentest hatte die im Mai aufgelegten Prokon-Genussrechte denn
       auch auf ihre Warnliste gesetzt.
       
       13 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hermannus Pfeiffer
       
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