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       # taz.de -- NS-Prozess in Hagen: Verfahren gegen SS-Mann eingestellt
       
       > Der mutmaßliche NS-Verbrecher Siert Bruins ist nicht wegen Mordes an
       > einem Widerstandskämfers verurteilt worden. Der 92-Jährige hatte die Tat
       > stets bestritten.
       
   IMG Bild: Der frühere SS-Mann Siert Bruins verlässt den Gerichtssaal in Hagen.
       
       HAGEN epd | Einer der wohl letzten NS-Kriegsverbrecherprozesse ist ohne
       Urteilsspruch zu Ende gegangen. Das Landgericht Hagen stellte am Mittwoch
       das Verfahren gegen den früheren SS-Mann Siert Bruins ein. Richterin Heike
       Hartmann-Garschagen begründete die Einstellung mit dem großen zeitlichen
       Abstand zum Geschehen, das bei der Würdigung der Beweise eine besondere
       Vorsicht erfordere. Dem heute 92-Jährigen war die Ermordung des
       niederländischen Widerstandskämpfers Aldert Klaas Dijkema zur Last gelegt
       worden. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.
       
       Noch im Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Hagen in dem Verfahren wegen
       Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Aufgrund der
       Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass sich der Angeklagte des Mordes an
       dem holländischen Widerstandskämpfer Dijkema schuldig gemacht habe, hatte
       die Staatsanwaltschaft erklärt.
       
       Der Angeklagte, damals Angehöriger des Sicherheitsdienstes der Nazis im
       niederländischen Delfzijl, habe zumindest die Erschießung mit ermöglicht
       und sich damit zum Mittäter eines Mordes gemacht. Zudem weise die Tat
       Merkmale der Heimtücke auf, erklärte die Staatsanwaltschaft.
       
       ## Im Ruhrgebiet aufgespürt
       
       Frühere Ermittlungen gegen Bruins wegen Totschlags waren 1978 wegen
       Verjährung eingestellt worden. Bereits 1949 war Bruins von einem
       niederländischen Sondergerichtshof wegen drei Erschießungen zum Tode
       verurteilt worden. Später wurde das Urteil in lebenslange Freiheitsstrafe
       umgewandelt.
       
       Nachdem Bruins jahrzehntelang unbehelligt am südöstlichen Rand des
       Ruhrgebiets lebte, spürte ihn der Nazi-Jäger Simon Wiesenthal dort 1978 in
       der sauerländischen Kleinstadt Breckerfeld auf. Seinen Namen hatte er
       geändert. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte seine Auslieferung an die
       Niederlande seinerzeit ab, weil er seit 1943 Deutscher sei - Grundlage für
       den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft während der deutschen Besatzung
       der Niederlande war ein Erlass Adolf Hitlers.
       
       Das Landgericht Hagen verurteilte Bruins jedoch 1980 wegen Beihilfe zum
       Mord an zwei jüdischen Brüdern im April 1945 - ebenfalls in Delfzijl - zu
       sieben Jahren Gefängnis, von denen er fünf verbüßte. Das
       Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Aldert Klaas Dijkema wurde
       eingestellt, weil die Anklage lediglich auf Totschlag lautete, der jedoch
       bereits verjährt war. Nun wurde neu verhandelt, weil die Staatsanwaltschaft
       inzwischen von Mord ausging, der nicht verjährt.
       
       8 Jan 2014
       
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