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       # taz.de -- Geheimdienst gegen Linkspartei: Gysi droht mit Karlsruhe
       
       > Falls die Überwachung ihrer Abgeordneten nicht beendet wird, will die
       > Linkspartei wieder vor das Verfassungsgericht ziehen. Schon Ende Januar
       > könnte sie klagen.
       
   IMG Bild: Gregor Gysi: bald wieder in Karlsruhe
       
       BERLIN dpa | Dürfen Abgeordnete der Linken vom Verfassungsschutz beobachtet
       werden? Das Verfassungsgericht hat die Hürden dafür hoch gelegt. Die
       Bundesregierung hat sich noch nicht zu Konsequenzen geäußert. Die Linke
       macht jetzt Druck und droht ultimativ mit neuen Klagen.
       
       Die Linke hat der Bundesregierung mit neuen Klagen gedroht, falls die
       Beobachtung ihrer Abgeordneten durch den Verfassungsschutz bis Ende Januar
       nicht eingestellt wird. „Wenn nur ein Abgeordneter der Linken weiter oder
       neu beobachtet wird, ist das einer zu viel“, sagte Fraktionschef Gregor
       Gysi. Er beruft sich auf ein Verfassungsgerichtsurteil von Anfang Oktober.
       Danach dürfen nur noch Parlamentarier beobachtet werden, die ihr Mandat zum
       aktiven und aggressiven Kampf gegen die freiheitliche demokratische
       Grundordnung missbrauchen.
       
       „Ich habe das Urteil so verstanden, dass die Beobachtung letztlich nur noch
       bei NPD-Abgeordneten erlaubt ist“, betonte Gysi. Auch gegen die Beobachtung
       einzelner Parteigruppierungen will die Linke vor Gericht ziehen.
       
       Die Bundesregierung hat zu dem Karlsruher Urteil bisher noch nicht klar
       Stellung bezogen. Anfang Dezember hatte der damalige Innenminister
       Hans-Peter Friedrich (CSU) Gysi geschrieben, dass die Regierung den
       Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung tragen und ihre
       Beobachtungspraxis anpassen werde. Was das konkret bedeute, werde dem
       parlamentarischen Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste mitgeteilt.
       
       Eigentlich sollte dies schon in der Sitzung am 9. Dezember geschehen, der
       Tagesordnungspunkt wurde aber auf Januar verschoben. Gysi rechnet nicht mit
       einer Einstellung der Beobachtung. „Ich denke, sie werden das stark
       reduzieren, aber nicht aufgeben“, sagte er.
       
       Gysi und die Parteichefs Katja Kipping und Bernd Riexinger riefen in einem
       Brief Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), Innenminister Thomas de
       Maizière (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auf, bis Ende Januar
       Klarheit zu schaffen. Wenn die Beobachtung von Abgeordneten und Partei
       nicht eingestellt wird, soll geklagt werden. „Wir müssen das jetzt geklärt
       haben“, sagte Gysi.
       
       Das Urteil des Verfassungsgerichts betraf den Fall Bodo Ramelow. Die
       Karlsruher Richter erklärten die Beobachtung des Fraktionschefs im
       thüringischen Landtag für unrechtmäßig. Innerhalb der Partei wurden in
       letzter Zeit nur noch extremistische Strömungen wie die „Kommunistische
       Plattform“ beobachtet, aber nicht mehr die Linke insgesamt.
       
       27 Dec 2013
       
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