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       # taz.de -- Hamburg-SPD gegen Betreuungsgeld: GroKo? Uns doch egal!
       
       > Der Hamburger Senat hält das Betreuungsgeld nach wie vor für
       > verfassungswidrig und will klagen. Obwohl die Bundes-SPD mit der CDU
       > koaliert.
       
   IMG Bild: Konservatives Angebot: 100 Euro, wenn Mutti zu Hause bleibt und Hemdchen wäscht.
       
       FREIBURG taz | Der Hamburger Senat hält an seiner Verfassungsklage gegen
       das Betreuungsgeld fest – trotz der großen Koalition im Bund, die das
       Betreuungsgeld aufrecht erhalten will. „Das Betreuungsgeld ist und bleibt
       verfassungswidrig“, erklärte Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek auf
       Anfrage der taz.
       
       Seit August 2013 erhalten Eltern für Kinder, die keine öffentliche Kita
       besuchen, monatlich 100 Euro. Ab August 2014 wird die Leistung auf 150 Euro
       pro Monat erhöht. Das Angebot gilt für Kinder im zweiten und dritten
       Lebensjahr – allerdings nur, wenn sie ab August 2012 geboren wurden, sodass
       anfangs nur wenige Eltern das Angebot nutzen konnten.
       
       Diese Sozialleistung hatte die CSU in der schwarz-gelben Koalition
       durchgesetzt, als Ausgleich für die staatliche Förderung für den
       Kita-Ausbau. Dagegen hatte die SPD in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung
       des Betreuungsgeldes gefordert, weil es traditionelle Rollenmuster
       begünstige und das Geld – zwei Milliarden Euro pro Jahr – bei den Kitas
       fehle.
       
       Im Koalitionsvertrag wurde das Wort „Betreuungsgeld“ dann nicht einmal
       erwähnt. Damit hatte sich die CSU durchgesetzt. Ihr Lieblingsprojekt wird
       also nicht gestrichen. Das SPD-regierte Bundesland Hamburg hatte jedoch
       schon im Februar gegen das Betreuungsgeld geklagt. Hamburg kritisierte vor
       allem, dass der Bund keine Kompetenz für dieses Gesetz habe. Doch würde der
       Stadtstaat seine Klage aufrechterhalten – jetzt, wenn die Bundes-SPD mit
       den Befürwortern des Betreuungsgeldes koaliert?
       
       ## Vermutlich gab es einen Deal
       
       „Natürlich halten wir den Antrag aufrecht“, sagte Hamburgs Justizsenatorin
       Schiedek. Vermutlich gab es einen Deal: Die SPD verzichtet auf die
       Abschaffung des Betreuungsgeldes, darf aber versuchen, die umstrittene
       Sozialleistung auf juristischem Weg zu beseitigen. Bundessozialministerin
       Manuela Schwesig (SPD) sagte am Wochenende in einem Spiegel-Interview:
       „Über die Zukunft des Betreuungsgeldes entscheidet jetzt das
       Bundesverfassungsgericht.“
       
       Wann Karlsruhe entscheidet, ist allerdings noch offen. Zunächst wurden die
       Bundesregierung und viele andere Institutionen zu Stellungnahmen
       aufgefordert, die Frist läuft bis Ende Februar. Ein Sprecher des
       Verfassungsgerichts sagte auf Anfrage der taz allerdings, es könne „für
       2014 wohl eher nicht mit einer Entscheidung gerechnet werden“.
       
       Andere Länder haben sich bisher der Hamburger Klage nicht angeschlossen.
       Das rot-grüne Niedersachsen kündigte jedoch eine unterstützende
       Stellungnahme an.
       
       23 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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