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       # taz.de -- Urteil des OLG Köln: „Tagesschau-App“ ist zulässig
       
       > Niederlage für die Zeitungsverleger: Die ARD hat alle Genehmigungen für
       > die „Tagesschau-App“, entscheidet ein Gericht. Eine Revision ist
       > allerdings möglich.
       
   IMG Bild: Streit um die blaue App.
       
       KÖLN dpa | Die Klage der Zeitungsverleger gegen die „Tagesschau“-App ist
       vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte am
       Freitag in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den Internetauftritt
       „Tagesschau.de“ und die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung
       besitzt. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage
       von grundsätzlicher Bedeutung sei.
       
       Die Verleger kündigten an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu
       lassen. Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssten
       wettbewerbsrechtlich überprüfbar sein, begründete BDZV-Hauptgeschäftsführer
       Dietmar Wolff die Entscheidung.
       
       Zeitungsverleger halten die kostenlose „Tagesschau“-App, die auch
       umfangreiche Texte enthält, für unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit
       dem Rundfunkbeitrag finanziert. In erster Instanz hatten sie vor dem
       Landgericht Köln Recht bekommen, doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben.
       Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests und die Freigabe
       dieses Konzepts durch die niedersächsische Landesregierung legalisiert.
       Daran sei das Gericht gebunden.
       
       „Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, das von der zuständigen
       Behörde genehmigt worden ist“, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus
       Nolte. „Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben
       wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht
       befasst.“
       
       Die ARD sieht sich durch die Ablehnung der Klage bestätigt. „Für die vielen
       Nutzer der ‘Tagesschau‘-App ist das eine gute Nachricht“, teilte der
       ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor in Hamburg mit. Unabhängig
       von der Entscheidung sei er der Meinung, dass die Verlage und der
       öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten.
       „Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor.“ Die Verleger
       müssen nun entscheiden, ob sie den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen
       wollen.
       
       Das Landgericht Köln hatte der ARD im vergangenen Jahr exemplarisch
       verboten, die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 weiter für Tablet-Computer
       und Smartphones anzubieten. Ein generelles Verbot lehnte das Gericht ab, da
       es immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen
       medienpolitischen Aussagen treffen könne.
       
       Die „Tagesschau“-App mit mehr als vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des
       Internet-Angebots „tagesschau.de“ auf Smartphones und Tablet-Computer. Der
       Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die durch Gebühren finanzierten
       öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein
       dürfen, „presseähnliche“ Angebote sind aber nicht erlaubt, und die
       Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen.
       
       20 Dec 2013
       
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