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       # taz.de -- Betrugsvorwurf gegen HSH Nordbank: Staatsbank hinterzieht Steuern
       
       > Ein interner Untersuchungsbericht deckt dubiose Aktiengeschäfte der HSH
       > Nordbank auf. Die Schäden liegen in dreistelliger Millionenhöhe.
       
   IMG Bild: Immer Ärger mit der Polizei: Durchsuchung bei der HSH Nordbank im November.
       
       HAMBURG taz | Die staatliche HSH Nordbank soll den deutschen Fiskus um mehr
       als 100 Millionen Euro geprellt haben. HSH-Finanzvorstand Stefan Ermisch
       bestätigte am Dienstag in Hamburg Medienberichte, nach denen das
       Geldinstitut mit dubiosen Börsengeschäften Steuern in Millionenhöhe
       hinterzogen hat. Eine Anwaltskanzlei war zuvor vom HSH-Vorstand beauftragt
       worden, die bankeigenen Geschäfte zu prüfen.
       
       Der Fall ist besonders pikant, weil damit erstmals eine Staatsbank in den
       Verdacht der Steuerhinterziehung gerät. Haupteigentümer der Nordbank sind
       die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. In den Jahren 2008 bis 2011 habe
       die Bank 29 Transaktionen identifiziert, bei denen sie gezahlte
       Kapitalertragssteuern möglicherweise zu Unrecht geltend gemacht habe, sagte
       Ermisch. Das Institut stellte für eventuelle Steuernachzahlungen 127
       Millionen Euro zurück.
       
       Die HSH Nordbank ist kein Einzelfall. Seit Längerem ermitteln Staatsanwälte
       und Finanzbehörden gegen zahlreiche Geldinstitute wegen dubioser
       Aktiendeals, mit denen der Fiskus zwischen 2008 und 2011 um bis zu 12
       Milliarden Euro betrogen worden sein soll.
       
       Das Bundesfinanzministerium hatte nach Informationen der taz bereits im
       vergangenen Jahr von ausländischen Behörden den Tipp erhalten. Die
       Ermittler verdächtigen auch die britische Barclays Bank oder die
       italienische Hypovereinsbank in München.
       
       ## Dividenden-Stripping und Cum-Ex-Trades
       
       Bei den dubiosen Deals handelt es sich um eine Form des sogenannten
       Dividenden-Strippings. Die Möglichkeit spezieller „Cum-Ex-Trades“ hatte die
       rot-grüne Bundesregierung 2002 bei ihrer Unternehmenssteuerreform
       eingeführt, um deutsche Aktien für ausländische Investoren attraktiver zu
       machen. In der Börsenpraxis geht es um Ver- und Rückkauf von Aktien kurz
       vor („cum“) und nach („ex“) der Ausschüttung einer Dividende.
       
       Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Banken Steuergutschriften
       ausstellen. Da Ausländer nicht dem deutschen Steuerrecht unterliegen, nützt
       ihnen die Steuergutschrift aber nichts: Deshalb lohnt es sich für sie,
       deutschen Aktien vor dem jeweiligen Ausschüttungstag an Inländer zu
       verkaufen. Diese können dann die Dividende nebst Steuergutschrift kassieren
       und die Aktien danach zurück an den Ausländer verkaufen – zum Preis, bei
       dem beide gewinnen. Der Fiskus geht leer aus.
       
       Illegal ist das Geschäft spätestens, wenn die Transaktion am Dividendentag
       mehrfach wiederholt wird. Investoren, Makler und eben auch Banken scheinen
       sich des Steuersparsystems großzügig bedient zu haben. Möglicherweise
       schlampte aber auch die erste Große Koalition bei dem Versuch, das
       rot-grüne Schlupfloch zu schließen.
       
       Von einer Gesetzeslücke sprechen von Banken bezahlte Gutachter, die
       Finanzbehörden halten das Vorgehen schlicht für illegal. Alle warten nun
       auf eine abschließende Bewertung durch den Bundesfinanzhof in München.
       Ausgerechnet in der Zeit der umstrittenen Aktiendeals wurde die HSH mit
       mehreren Milliarden Euro aus Steuermitteln gerettet.
       
       17 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hermannus Pfeiffer
       
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