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       # taz.de -- Gestreamte Sexvideos: Umstrittene Abmahnungen
       
       > 250 Euro Strafe und die Versicherung, nie wieder Pornos im Netz abzurufen
       > – ist dieses Vorgehen gegen User korrekt? Die Staatsanwaltschaft Köln
       > prüft das jetzt.
       
   IMG Bild: Erwischt! Mehrere Zehntausend Internet-Users hatten die Abmahnung erhalten.
       
       KÖLN dpa | Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos
       im Web prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungen.
       Zurzeit untersuche man, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen
       falscher Versicherung an Eidesstatt gegenüber dem Landgericht Köln
       einzuleiten sei, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag in Köln.
       Es gehe dabei darum, ob eine Regensburger Anwaltskanzlei gegenüber dem
       Landgericht Köln falsche Angaben gemacht habe, um an Nutzerdaten
       heranzukommen.
       
       Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend
       Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich
       urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen
       hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu
       versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.
       
       Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln
       Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das
       Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als
       illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht
       Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde.
       
       Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming
       und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte
       Anwender vertreten. Die Kanzlei hat dieser Einschätzung widersprochen.
       
       Weiterhin unklar ist, wie der Rechteinhaber oder die Anwaltskanzlei
       überhaupt an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gekommen ist.
       Experten schließen nicht aus, dass es sich dabei um Computerbetrug handeln
       könnte.
       
       Bremer betonte, dass die Staatsanwaltschaft nicht prüfe, ob die Anwender
       betrogen worden seien. Es gehe nur um die Versicherungen gegenüber dem
       Landgericht. Die Prüfung erfolge aufgrund der Medienberichte der
       vergangenen Woche.
       
       17 Dec 2013
       
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