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       # taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Nur die Überschrift klingt gut
       
       > Laut EuGH verstößt Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte. Bei
       > genauerer Betrachtung ist das Gutachten aber eine Enttäuschung.
       
   IMG Bild: Besser ein bisschen mehr einlagern. Man weiß nie, wann man's brauchen kann
       
       Das riecht nach einem Durchbruch für Datenschutz und Bürgerrechte: Die
       Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten verstoße gegen
       EU-Grundrechte, erklärte der unabhängige Generalanwalt am Europäischen
       Gerichtshof (EuGH). Schon jubeln die Kritiker und hoffen, dass die Große
       Koalition nun darauf verzichtet, die EU-Vorgabe in Deutschland umzusetzen.
       
       Aber man sollte nicht nur die Überschrift lesen. Was der Generalanwalt in
       seinem Gutachten beanstandet, ist in Deutschland längst erfüllt oder leicht
       zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Laut EU-Richtlinie dürften die Daten
       maximal zwei Jahre lang gespeichert werden. Der Generalanwalt hält jedoch
       eine Obergrenze von nur einem Jahr für ausreichend. Für Deutschland hat das
       keine Bedeutung, weil die Daten ohnehin nur sechs Monate lang gespeichert
       werden sollen.
       
       Auch sonst ist das Gutachten eine Enttäuschung. Kein Wort davon, dass
       bereits eine sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telefon- und
       Internetdaten völlig unverhältnismäßig ist. An keinem Punkt wird die
       vorsorgliche Massenüberwachung grundsätzlich infrage gestellt. Falls der
       EuGH dem Gutachten folgt, können die Sicherheitspolitiker gut damit leben.
       
       Auch das Verfassungsgericht hat 2010 die Vorratsdatenspeicherung im Prinzip
       gebilligt und nur Änderungen in Details angemahnt, etwa beim Schutz der
       zwangsgespeicherten Daten. Dass es derzeit in Deutschland keine
       Vorratsdatenspeicherung gibt, liegt nur daran, dass Karlsruhe das Gesetz
       sofort aufgehoben und sich die schwarz-gelbe Koalition bei der
       Wiedereinführung als kompromissunfähig erwiesen hat.
       
       Eine solche Hängepartie will der EuGH-Gutachter vermeiden. Die
       Vorratsdatenrichtlinie soll daher bis zur Neuregelung gelten, selbst wenn
       sie vom EuGH für rechtswidrig erklärt wird. So aber kann kein Rechtsfrieden
       entstehen. Über den Umgang mit einem solchen Urteil könnte sich die Große
       Koalition zerstreiten. Wenn wir Glück haben.
       
       12 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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