# taz.de -- Pussy-Riot-Verfahren wird neu aufgerollt: Können diese Frauen hassen?
> Der oberste russische Gerichtshof ordnet eine Überprüfung der Urteile
> gegen die Aktivistinnen an. Das unterstellte Motiv des „Hasses“ sei nicht
> ausreichend bewiesen.
IMG Bild: Könnten bald auf die Anklagebank zurückkehren: Pussy Riot.
MOSKAU afp | Russlands Oberster Gerichtshof hat die Überprüfung der Urteile
gegen die Musikerinnen der Punkband Pussy Riot angeordnet. Vor allem an den
Motiven der Frauen gebe es Zweifel, hieß es in dem am Donnerstag auf der
Internetseite des Gerichts veröffentlichten Urteil.
Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Alechina sitzen derzeit eine zweijährige
Lagerhaftstrafe ab. Ihnen war vorgeworfen worden, im Februar 2012 aus
„Hass“ ein Punkgebet in einer Moskauer Kathedrale gegen den heutigen
Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt zu haben.
Das Motiv des Hasses sei nicht ausreichend bewiesen worden, urteilte der
Gerichtshof nun und verwies die Sache an das zuständige Moskauer Gericht
zurück. Außerdem seien weder das junge Alter der Angeklagten, noch ihre
familiäre Situation oder die Gewaltfreiheit ihrer Taten berücksichtigt
worden. Tolokonnikowa und Alechina haben beide kleine Kinder.
Tolokonnikowas Verteidigung hatte Anfang November beim Obersten Gerichtshof
die sofortige Freilassung der Musikerin beantragt. Die beiden
Pussy-Riot-Mitglieder sollen planmäßig im März kommenden Jahres aus der
Haft freikommen. Bislang scheiterten alle Versuche, eine vorzeitige
Haftentlassung zu erreichen.
12 Dec 2013
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