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       # taz.de -- Einigung über neue Gema-Tarife: Mehr Rechtssicherheit für Partys
       
       > Die Gema und der Bundesverband der Musikveranstalter haben sich endlich
       > auf neue Vergütungs-Regelungen geeinigt. Die Veranstalter zeigen sich
       > zufrieden.
       
   IMG Bild: Mehr Rechtssicherheit für Clubs und Diskos – das soll die Gema-Tarifreform bringen.
       
       MÜNCHEN dpa | Nach monatelangen Verhandlungen um die urheberrechtliche
       Vergütung von Musik in Diskos, Bars, Kneipen und bei Einzelveranstaltungen
       ist eine Einigung erzielt worden. Die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema
       und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten einen
       entsprechenden Vertrag, wie beide Seiten am Mittwoch mitteilten. Die neuen
       Tarife gelten vom 1. Januar 2014 an. Konzerte sind nicht betroffen. Für sie
       gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.
       
       „Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun
       endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, sagte
       Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und
       Präsident des Dehoga-Bundesverbandes.
       
       Die neuen Vereinbarungen führen in der Regel zu moderaten Erhöhungen, die
       zudem in einer Einführungsphase über mehrere Jahre abgefedert würden, wie
       es hieß. In vielen Fällen gebe es sogar deutliche Entlastungen, erläuterte
       die Bundesvereinigung. Das gelte auch für Clubs und Diskotheken, die in der
       Regel zwei Tage pro Woche geöffnet haben. Sie sollten nach dem
       ursprünglichen Modell sehr viel stärker belastet werden. Vielerorts waren
       deshalb Schließungen und ein Verlust an Veranstaltungskultur befürchtet
       worden.
       
       „Clubs und Diskotheken standen vor existenzgefährdenden Erhöhungen. Von
       einer Existenzgefährdung kann jetzt keine Rede mehr sein. Deshalb ist die
       jetzige Einigung umso erfreulicher“, sagte der Geschäftsführer der
       Bundesvereinigung, Stephan Büttner. Er rechnet nicht damit, dass Besucher
       mehr zahlen müssen. „Da wir sehr vertretbare Erhöhungen, teilweise sogar
       Entlastungen erreicht haben, gehe ich nicht davon aus, dass der Gast davon
       betroffen sein wird.“
       
       Die Zahlungen an die Gema richten sich im Wesentlichen linear nach der
       Größe der Veranstaltungsfläche, der Zahl der Öffnungstage und nach dem
       Eintrittsgeld. Je teurer etwa der Eintritt, umso höher ist die
       urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Die Dauer
       der einzelnen Veranstaltung wird entgegen einem früheren Entwurf aber nicht
       mehr einbezogen.
       
       Die Gema vertritt mehr 65.000 Musikautoren; die Bundesvereinigung der
       Musikveranstalter ist nach eigenen Angaben mit rund 150.000 Mitgliedern der
       größte Musiknutzerverband in Deutschland.
       
       11 Dec 2013
       
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