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       # taz.de -- Bericht über Verbrechen im Tschad: „Ebene der Toten“
       
       > Über 12.000 Menschen starben unter der Herrschaft des früheren
       > tschadischen Präsidenten Hissène Habré. Human Rights Watch rekonstruiert
       > das Grauen in einem Bericht.
       
   IMG Bild: Tschads Bürger leben jetzt friedlicher als zu Zeiten Hissène Habrés.
       
       LIBREVILLE afp | Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW)
       hat auf 700 Seiten dokumentiert, in welcher Weise der frühere tschadische
       Präsident Hissène Habré in den 1980er Jahren die Menschenrechte seiner
       Landsleute verletzt hat.
       
       In dem am Dienstag veröffentlichten Bericht „Ebene der Toten“ werden 12.321
       Opfer der Menschenrechtsverletzungen aufgelistet, von denen 1208 unter der
       Herrschaft Habrés in Haft ums Leben kamen oder getötet wurden.
       
       1265 Mitteilungen über 898 Gefangene, die direkt an Habré gegangen seien,
       ließen sich aus den Dokumenten rekonstruieren, wie der HRW-Bericht zeigt.
       Der Bericht stützt sich neben den Dokumenten auf Aussagen von mehreren
       hundert Opfern, Zeugen sowie ehemaligen Verantwortlichen und ist das
       Ergebnis einer 13-jährigen Recherche.
       
       Der heute 71-Jährige stand acht Jahre an der Spitze des Staates im Zentrum
       Afrikas. 1990 wurde er von dem noch heute amtierenden Präsidenten Idriss
       Deby Itno gestürzt. Habré wurde Ende Juni im Exil im westafrikanischen
       Senegal festgenommen.
       
       Er soll sich vor einem Sondergericht in Dakar verantworten. Das
       Sondertribunal hatte im Februar seine Arbeit aufgenommen, nachdem der
       Senegal und die Afrikanische Union die Einrichtung des Gerichts im Sommer
       2012 vereinbart hatten.
       
       Während Habrés Herrschaft sollen im Tschad insgesamt etwa 40.000 politische
       Gegner gefoltert und ermordet worden sein. Belgien hatte 2005 einen
       internationalen Haftbefehl erlassen, nachdem ein Belgier tschadischer
       Herkunft geklagt hatte. Der Senegal lehnte eine Auslieferung jedoch
       mehrfach ab.
       
       2009 leitete Belgien ein Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof
       (IStGH) in Den Haag ein. Dieser entschied im Juli 2012, dass Habré im
       Senegal vor Gericht gestellt oder ausgeliefert werden müsse.
       
       4 Dec 2013
       
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