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       # taz.de -- Neuer Anlauf für NPD-Verbot: Partei der Staatsfeinde
       
       > Der Bundesrat beantragt ein Verbot der NPD. Ihr Programm verletze den
       > Kern des Demokratieprinzips, argumentieren die Bundesländer.
       
   IMG Bild: Kein Vorbild für Kinder: Jungs wie diese seien dem „Vertrauen in den Rechtsstaat“ nicht dienlich.
       
       BERLIN taz | Der Bundesrat beantragt das Verbot der NPD. Am Dienstag wird
       die Antragsschrift beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
       Am Mittwoch soll der Antrag am Rande der Innenministerkonferenz in
       Osnabrück der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
       
       Der Antrag, der der taz vorliegt, hat 268 Seiten (ohne angefügte Gutachten
       und Materialsammlungen). Verfasst wurde er von den Berliner Professoren
       Christoph Möllers und Christian Waldhoff. Die Ausarbeitung dauerte rund ein
       Jahr. Schon im Dezember 2012 hatte der Bundesrat einstimmig (bei Enthaltung
       Hessens) den Antrag beschlossen.
       
       Politisch wird das Verbot damit begründet, dass die Legalität der NPD das
       „Vertrauen in den Rechtsstaat“ beeinträchtige. Bei pädagogischen Maßnahmen
       sei es wichtig, „die Illegalität des parteipolitischen Arms des deutschen
       Rechtsextremismus vorführen zu können“.
       
       Rechtlich wird der NPD vorgeworfen, sie wolle die
       „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ einschränken und abschaffen. Ihr
       Konzept einer ethnisch reinen deutschen „Volksgemeinschaft“ verstoße gegen
       den Kern des Demokratieprinzips und die Menschenwürde.
       
       Der Ansatz der NPD laufe darauf hinaus, dass selbst eingebürgerte Deutsche
       weiter als Ausländer behandelt werden und Deutschland verlassen müssten.
       „Grundsätzlich darf es für Fremde in Deutschland kein Bleiberecht geben,
       sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat“, wird das Parteiprogramm
       der NPD zitiert. „Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher
       werden können“, heiße es in einer Argumentationshilfe des
       NPD-Parteivorstands. „Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich,
       geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland
       leben.“
       
       ## Klima der Angst in Ostdeutschland
       
       Weitere Vorwürfe: Die NPD wolle die parlamentarische Demokratie durch einen
       Volksstaat ersetzen. Als „revolutionäre“ Partei stelle sie das staatliche
       Gewaltmonopol und die rechtsstaatliche Demokratie in Frage. Außerdem
       relativiere sie NS-Verbrechen und sei antisemitisch. Auch diese Positionen
       werden mit vielen Zitaten belegt.
       
       Ein Gutachten des Münchener Instituts für Zeitgeschichte weist der NPD
       zudem Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus nach.
       Ein soziologisches Gutachten arbeitet heraus, dass die NPD in Teilen
       Ostdeutschlands bereits jetzt ein „Angstklima“ geschaffen habe, das lokale
       demokratische Prozesse behindern könne.
       
       In der Praxis sei die NPD, so der Antrag, ein „Knotenpunkt, der
       antidemokratische Tendenzen bündelt“. Sechs von elf Mitgliedern des
       Parteipräsidiums seien früher in Neonazi-Organisationen aktiv gewesen. Neun
       von zehn bundesweit seit 1990 verbotene Organisationen hatten Verbindungen
       zur NPD.
       
       Ein Viertel der Vorstandsmitglieder in Bundes- und Landesverbänden sei
       einschlägig vorbestraft, entweder wegen Meinungsdelikten wie
       Volksverhetzung und Beleidigung oder wegen Körperverletzung gegen
       politische Gegner und (vermeintliche) Ausländer.
       
       Vier mal hatten Gerichte der NPD in den letzten Jahren rechtswidriges
       Verhalten attestiert. Dabei ging es um Plakate, Wahlwerbespots und
       Demothemen.
       
       1 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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