# taz.de -- Kommentar Verbotsantrag gegen NPD: Mit spitzen Fingern anfassen
> Der Bundesrat reicht am Dienstag seinen NPD-Verbotsantrag ein. Die
> Verfassungsrichter haben allen Grund für eine skeptische Prüfung.
IMG Bild: Im Niedergang begriffen: die NPD.
Ein Verbot der NPD ist möglich. Zweifellos sieht das Grundgesetz vor, eine
Partei zu verbieten, die die freiheitliche Demokratie im Kern ablehnt. Die
Verfassung folgt dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“, Garantien des
Grundgesetzes gelten für die Feinde der Freiheit nur bedingt. Dennoch ist
der Verbotsantrag, den der Bundesrat am Dienstag in Karlsruhe einreichen
wird, kein Selbstläufer. Wenn die Verfassungsrichter zusätzlich eine
„unmittelbare Gefahr“ für die Demokratie fordern, dann könnte der Antrag
auch abgelehnt werden. Schließlich ist die NPD derzeit eine Partei im
Niedergang.
Für eine Anhebung der Hürden spricht mehreres. Erstens sollte ein
Parteiverbot in der Demokratie immer das letzte Mittel sein. Ein Verbot
zeigt gerade nicht die Stärke der Demokratie, sondern stärkt autoritäre
Lösungsmuster. Zweitens wäre es für das Verfassungsgericht peinlich, wenn
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Parteiverbot wieder
aufhebt. Straßburg hat schon verschiedentlich eine „Gefahr“ als
Voraussetzung für ein Verbot verlangt.
Drittens aber machen vor allem die Umstände der jahrelangen
Verbotsdiskussion skeptisch. Die Forderung nach Ausschaltung der NPD kam
immer dann hoch, wenn sich die Öffentlichkeit über rechtsradikale
Gewalttaten empörte, im Sommer 2000 nach einem Anschlag auf russische
Einwanderer in Düsseldorf und jüngst nach Bekanntwerden der Morde der
rechten Terrorgruppe NSU. Wenn die unmittelbaren Täter unbekannt oder tot
sind, dann ist ein NPD-Verbot immer gut, um staatliche Entschlossenheit und
Handlungsfähigkeit zu zeigen. Inzwischen wird das Verbotsverfahren vor
allem fortgeführt, weil man es einmal angefangen hat.
Die Verfassungsrichter haben also genug Gründe, den Verbotsantrag mit
spitzen Fingern anzufassen.
2 Dec 2013
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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