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       # taz.de -- Kommentar Verbotsantrag gegen NPD: Mit spitzen Fingern anfassen
       
       > Der Bundesrat reicht am Dienstag seinen NPD-Verbotsantrag ein. Die
       > Verfassungsrichter haben allen Grund für eine skeptische Prüfung.
       
   IMG Bild: Im Niedergang begriffen: die NPD.
       
       Ein Verbot der NPD ist möglich. Zweifellos sieht das Grundgesetz vor, eine
       Partei zu verbieten, die die freiheitliche Demokratie im Kern ablehnt. Die
       Verfassung folgt dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“, Garantien des
       Grundgesetzes gelten für die Feinde der Freiheit nur bedingt. Dennoch ist
       der Verbotsantrag, den der Bundesrat am Dienstag in Karlsruhe einreichen
       wird, kein Selbstläufer. Wenn die Verfassungsrichter zusätzlich eine
       „unmittelbare Gefahr“ für die Demokratie fordern, dann könnte der Antrag
       auch abgelehnt werden. Schließlich ist die NPD derzeit eine Partei im
       Niedergang.
       
       Für eine Anhebung der Hürden spricht mehreres. Erstens sollte ein
       Parteiverbot in der Demokratie immer das letzte Mittel sein. Ein Verbot
       zeigt gerade nicht die Stärke der Demokratie, sondern stärkt autoritäre
       Lösungsmuster. Zweitens wäre es für das Verfassungsgericht peinlich, wenn
       der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Parteiverbot wieder
       aufhebt. Straßburg hat schon verschiedentlich eine „Gefahr“ als
       Voraussetzung für ein Verbot verlangt.
       
       Drittens aber machen vor allem die Umstände der jahrelangen
       Verbotsdiskussion skeptisch. Die Forderung nach Ausschaltung der NPD kam
       immer dann hoch, wenn sich die Öffentlichkeit über rechtsradikale
       Gewalttaten empörte, im Sommer 2000 nach einem Anschlag auf russische
       Einwanderer in Düsseldorf und jüngst nach Bekanntwerden der Morde der
       rechten Terrorgruppe NSU. Wenn die unmittelbaren Täter unbekannt oder tot
       sind, dann ist ein NPD-Verbot immer gut, um staatliche Entschlossenheit und
       Handlungsfähigkeit zu zeigen. Inzwischen wird das Verbotsverfahren vor
       allem fortgeführt, weil man es einmal angefangen hat.
       
       Die Verfassungsrichter haben also genug Gründe, den Verbotsantrag mit
       spitzen Fingern anzufassen.
       
       2 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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