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       # taz.de -- Volumenbegrenzung bei Telekomtarifen: Abschied von der „Flatrate“
       
       > Die Telekom benennt ihre Tarife um. Laut Medienberichten sollen
       > DSL-Tarife mit begrenztem Volumen nicht mehr „Flatrate“ heißen. Kritikern
       > reicht das nicht.
       
   IMG Bild: Wie schnell darf man im Netz unterwegs sein?
       
       BONN dpa | Die Deutsche Telekom will Medienberichten zufolge
       DSL-Pauschaltarife mit Volumenbegrenzung nicht mehr als „Flatrate“
       bezeichnen. Sie folgt damit einem Urteil des Kölner Landgerichts, das dem
       Konzern verboten hatte, das Übertragungstempo bei DSL-Flatrates ab einem
       bestimmten genutzten Datenvolumen zu drosseln.
       
       Die Telekom verzichte auf eine Berufung gegen das Urteil von Ende Oktober,
       berichteten die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post und das
       Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Unternehmenskreise. Mit dem
       Verzicht auf die Bezeichnung Flatrate könnte die Telekom damit ihre
       umstrittene Tempo-Bremse im Festnetz-Internet retten wollen.
       
       Ein Telekom-Sprecher wollte die Berichte am Samstag nicht kommentieren. Er
       verwies auf eine für Montag geplante Pressekonferenz mit
       Deutschland-Vorstand Niek Jan van Damme. Die Telekom will dann erläutern,
       wie sie nach dem Kölner Urteil weiter vorgeht. Das Gericht hatte dem
       Unternehmen für die als „Flatrate“ verkauften Tarife „Call&Surf“ und
       „Entertain“ die Drosselung untersagt.
       
       Die Telekom will den Berichten zufolge künftig einerseits DSL-Tarife mit
       klar definierten Obergrenzen beim Datenvolumen für ungebremste Verbindungen
       vermarkten. Echte „Flatrates“ ohne Volumengrenze soll es weiterhin geben –
       allerdings zu höheren Preisen. „Wir wollen insgesamt transparenter und
       kundenfreundlicher werden“, heiße es bei der Telekom intern.
       
       ## Verbraucherzentrale: Umbenennung reicht nicht
       
       Die Verbraucherzentrale NRW, die erfolgreich gegen die Telekom geklagt
       hatte, bezweifelt allerdings, dass eine bloße Umbenennung der Tarife
       genügt. „Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge
       künftig nicht mehr ‘Flatrate‘, sondern einfach anders zu benennen, so wäre
       das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend“, sagte ihr Anwalt
       Thomas Brandler dem Focus. Telekom-Kunden sollten dann weiterhin darauf
       pochen, dass eine monatliche Volumenbegrenzung unwirksam ist, solange ein
       ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft wurde.
       
       Die Pläne der Telekom für eine Einschränkung der Surfgeschwindigkeit hatten
       für viel Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als „Drosselkom“ verspottet.
       Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat überschreitet, sollte danach nur
       noch deutlich langsamer im Netz unterwegs sein. Konzernchef René Obermann
       hatte die Pläne unter anderem mit Milliarden-Investitionen für den Ausbau
       der Breitbandnetze begründet, die zurückverdient werden müssten.
       
       1 Dec 2013
       
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