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       # taz.de -- Demo-Route geändert: Shopping bleibt ungestört
       
       > Solidaritätsdemonstration für Lampedusa-Flüchtlinge darf nicht in die
       > Hamburger Mönckebergstraße. Kommerzielle Paraden haben Vorrang.
       
   IMG Bild: Protest ja, aber nicht überall: Die Lampedusa-Demos sollen das Advents-Shopping nicht stören.
       
       HAMBURG taz | Die Solidaritätsdemonstration für die Lampedusa Flüchtlinge
       am morgigen Samstag darf nicht direkt durch die Innenstadt über
       Mönckebergstraße ziehen. Das hat das [1][Hamburgische
       Oberverwaltungsgericht] (OVG) am Freitag in zweiter Instanz entschieden.
       
       Die Richter kommen zu der Auffassung, dass „es kein geeignetes Zeitfenster
       zwischen den einzelnen Abschnitten der Weihnachtsparaden gibt, um die
       Demonstration auf der Mönckerbergstraße zu ermöglichen“. Die Demonstration
       unter dem Motto „Wir haben nicht den Nato-Krieg in Libyen überlebt, um auf
       Hamburgs Straßen zu sterben“ beginnt um 12 Uhr an der Lampedusa-Mahnwache
       am Steindamm.
       
       Die Weihnachtsparaden, vom City-Management für den Einzelhandel
       organisiert, ziehen ebenfalls ab 12 Uhr alle zwei Stunden die
       Mönckebergstraße entlang. Erst nach Anmeldung der Lampedusa-Demo hatte das
       City-Management zusätzliche kleinere Zwischen-Paraden beantragt – so dass
       das Zeitfenster tatsächlich eng wurde.
       
       Die polizeilich genehmigte Demo-Route führt nun vom Hauptbahnhof über
       Glockengießerwall und Ballindamm zum Jungfernstieg. Aus Sicht des OVG ist
       auch damit eine gute Öffentlichkeit gewährleistet. Auch die gewünschte Nähe
       zum Rathaus sei durch eine mögliche Zwischenkundgebung Ballindamm Ecke
       Jungfernstieg – in Sichtweite des Regierungssitzes – gegeben.
       
       Für alle vier Adventssamstage hatte die Polizei diese Ausweichroute entlang
       der Binnenalster mit einer Interessenkollision mit den früher angemeldeten
       Weihnachtsparaden begründet – kommerziell ausgerichteten Veranstaltungen,
       die nicht vom Versammlungsrecht erfasst werden.
       
       Das zunächst angerufene Verwaltungsgericht bestätigte Ende vergangener
       Woche das Mö-Verbot, allerdings mit einem anderen Argument: Da die
       Haupteinkaufsmeile durch Einkaufende stark frequentiert sei und die
       Weihnachtsmärkte die vollen Bürgersteige zusätzlich verengten, könne der
       Schutz der Menschen nicht garantiert werden. Dieser Gefahrenprognose
       schloss sich das OVG nun ausdrücklich nicht an.
       
       Unmut herrscht bei den Demo-Anmeldern darüber, dass das nun erst am
       Freitagnachmittag entschieden wurde: Dadurch sei ihnen die Möglichkeit
       genommen worden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das wäre zwar auch
       am Abend noch möglich gewesen. In der Vergangenheit hat sich allerdings
       gezeigt: Bei Eilverfahren in Nachtsitzungen kurz vor Beginn einer
       Veranstaltung neigen die Karlsruher Richter dazu, stehende nicht umzustoßen
       – seien die vorgebrachten Argumente auch noch so stichhaltig.
       
       Schließlich ist die Lampedusa-Demo ja nicht komplett verboten worden,
       sondern nur auf eine andere Route umgeleitet. Für die
       Lampedusa-Adventsmärsche an dem kommenden drei Samstagen kündigte
       Veranstalter-Anwalt Nils Rotermund an, das Verfassungsgericht einschalten
       zu wollen.
       
       Unter den Lampedusa-Unterstützern besteht bislang Konsens darüber, dass im
       Beisein der Flüchtlinge keine Gesetze übertreten werden. Mit der jetzt
       bestätigten Routenänderung könnte die Polizei sich insofern ein Eigentor
       geschossen haben: Wenn sich sich etwa autonome Gruppe dazu provoziert
       fühlen, im Anschluss an die Demo doch noch die City zu erobern und den
       Protest gegen die SPD-Flüchtlingspolitik unangemeldet in die weihnachtliche
       Shopping-Sphäre zu tragen.
       
       29 Nov 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/presseerklaerungen/4148146/pressemeldung-2013-11-29-ovg08.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
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