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       # taz.de -- Subventionen für die Post: EU-Kommission verklagt Deutschland
       
       > Die EU findet, dass das Geld, das Deutschland dem ehemaligen
       > Staatsunternehmen Post zukommen lässt, den Wettbewerb verzerrt. Gleiches
       > gilt für die Bahn.
       
   IMG Bild: Mehr Porto, damit das Unternehmen die Pensionsansprüche der Mitarbeiter stemmen kann? Findet die EU-Kommission nicht gut.
       
       BRÜSSEL dpa/afp | Im Dauerstreit um staatliche Beihilfen für die Deutsche
       Post bringt die EU-Kommission Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof.
       Die Bundesregierung habe nur einen Teil des von Brüssel veranschlagten
       Geldes von der Post zurückgefordert, erklärte die Behörde am Mittwoch. Eine
       genaue Summe nannte sie nicht.
       
       Für das einstige Staatsunternehmen Deutsche Post gelten Sonderregelungen.
       Sie sollen der Post helfen, die Pensionszahlungen an ehemalige Mitarbeiter
       zu stemmen. Der Staat überwies dafür nicht nur Geld, er erlaubte auch einen
       Anstieg der gesetzlich geregelten Briefpreise.
       
       Nach Ansicht der EU-Kommission fielen diese Entschädigungen für die
       Deutsche Post zu großzügig aus. Das Unternehmen habe dadurch einen
       unangemessenen Vorteil gegenüber Mitbewerbern erhalten.
       
       Konkret streiten sich Brüssel und Berlin darum, auf welche
       Geschäftsbereiche sich die Rückforderungen beziehen. Während Deutschland
       nur Postdienstleistungen im Visier hat – also etwa Werbebriefe oder den
       Verkauf von Briefmarken und Umschlägen –, geht es der EU-Kommission auch um
       den Versand von geschäftlichen Paketen. Mit dem Gerichtsverfahren will
       Brüssel die Zahlung nun erzwingen. Nach einer früheren Mitteilung der
       Kommission geht es um 500 Millionen bis eine Milliarde Euro.
       
       Die EU-Kommission verklagt Deutschland außerdem auch noch, weil im
       Bahnverkehr staatliche Gelder zweckentfremdet werden könnten. Es sei in
       Deutschland möglich, „dass staatliche Mittel zum Zweck von
       Quersubventionen“ für den Personen- und Güterverkehr verwendet werden,
       erklärte die Behörde am Mittwoch in Brüssel. Die eigentlich für die
       Infrastruktur und öffentliche Dienste gedachten Gelder könnten so dem
       bezuschussten Unternehmen unfaire Vorteile verschaffen.
       
       Die EU-Kommission nennt in der aktuellen Pressemitteilung nicht die
       Deutsche Bahn beim Namen. Allerdings hatte sie Mitte des Jahres Deutschland
       ausdrücklich mit Blick auf die Deutsche Bahn mit einer Klage gedroht.
       Beanstandet wurden dabei die Finanzstrukturen bei der Bahn. Diese führten
       dazu, dass Subventionen etwa für die Infrastruktur und den öffentlichen
       Nahverkehr in andere Bereiche fließen können, hieß es im Juni von der
       EU-Kommission.
       
       20 Nov 2013
       
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