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       # taz.de -- Urteil in Berlin: Google 25-mal im Unrecht
       
       > Verbraucherschützer ließen Google-Klauseln zu Nutzungsbestimmungen und
       > Datenschutz für rechtswidrig erklären. Es zeichnet sich ein langer Streit
       > ab.
       
   IMG Bild: Drohen schlechte Zeiten? Google als Holzmedium.
       
       BERLIN dpa | Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz mit einer
       Klage gegen verschiedene Punkte der Nutzungsbestimmungen und der
       Datenschutzerklärung von Google durchgesetzt.
       
       Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie
       der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) [1][am Dienstag mitteilte.]
       Sie seien zu unbestimmt formuliert gewesen oder hätten die Rechte der
       Verbraucher unzulässig eingeschränkt. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig, Google will in Berufung gehen.
       
       Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der
       Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“
       gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter
       Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten
       miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Chef Gerd Billen. Für
       Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen
       sollten, kritisierte er.
       
       Zudem ist aus Sicht des vzbv keine rechtskonforme Einwilligung in die
       Nutzung personenbezogener Daten möglich, wenn Verbraucher bei der
       Registrierung lediglich eine Erklärung mit dem folgenden Text ankreuzen:
       „Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die
       Datenschutzerklärung gelesen.“
       
       Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind,
       gegen die Datenschutzerklärung zu klagen, weil sie nicht Teil der
       Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei. Billen forderte eine erweiterte
       Klagebefugnis: „Verbraucherverbände müssen ohne Hürden auch gegen
       datenschutzrechtliche Verstöße vorgehen können.“ Die neue Bundesregierung
       solle eine entsprechende Regelung schaffen.
       
       Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es laut vzbv unter
       anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen,
       Funktionen von Diensten abzuschaffen sowie sämtliche in den Diensten
       eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern und zu löschen.
       
       „Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt,
       dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang
       mit den entsprechenden Gesetzen sind“, erklärte ein Google-Sprecher am
       Dienstagabend.
       
       20 Nov 2013
       
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