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       # taz.de -- Entschädigungen bei Verspätungen: Bahn-Chef kann nix für Sturm
       
       > Rüdiger Grube fordert von der EU neue Regeln im Fall höherer Gewalt. Die
       > Bahn sieht sich im Nachteil gegenüber Flug- und Busgesellschaften.
       
   IMG Bild: Höhere Gewalt: Aufräumarbeiten nach Orkantief „Christian“ im Oktober.
       
       BERLIN taz | Die Deutsche Bahn möchte Rückzahlungsansprüche von Kunden neu
       regeln lassen, da sie sich gegenüber Fluggesellschaften, Bus- oder
       Schifffahrtunternehmen benachteiligt sieht. In einem Schreiben an
       EU-Verkehrskommissar Siim Kallas fordert Bahn-Chef Rüdiger Grube eine
       Klarstellung der EU-Fahrgastverordnung, dass Bahnfirmen bei höherer Gewalt
       nicht für Verspätungen verantwortlich gemacht werden dürften.
       
       Die Bahn zahlte bei Verspätungen wegen Unwetter, Hochwasser oder Streik
       nach eigenen Angaben lange aus Kulanz einen Teil des Fahrpreises an ihre
       Kunden zurück. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg
       Ende September ist sie dazu rechtlich verpflichtet.
       
       Das Luxemburger Urteil beruhe „zweifellos auf dem Geist des
       Verbraucherschutzes“, schrieb Grube an Kallas. Es missachte aber „das
       legitime Bedürfnis nach einem einheitlichen Wettbewerbsstandard“ zwischen
       Bahn, Luftfahrt, Schifffahrt und Busbranche. Die Regelung stehe zudem im
       „Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien europäischen Vertragsrechts“:
       Nur Bahnkunden könnten Rückzahlungen auch dann verlangen, wenn das
       Unternehmen „in keiner Weise Verantwortung für die Zugverspätung trägt“.
       Das sei „ein nicht haltbarer Zustand“.
       
       ## VCD versteht Nöte der Bahn
       
       Grube nennt in seinem Brief zwei Beispiele, in denen die Deutsche Bahn
       verpflichtet war, Kunden Geld zurückzuzahlen. Das sei etwa bei dem
       Orkantief „Christian“ im Herbst in Norddeutschland der Fall gewesen, als
       der Zugverkehr infolge des Sturms auf vielen Strecken eingestellt werden
       musste.
       
       Ähnlich sei es beim schweren Hochwasser in Ost- und Süddeutschland im
       Frühsommer gewesen. „Obwohl die erwähnten Ereignisse absolut nicht zu
       kontrollieren waren, war die Deutsche Bahn gezwungen, einer große Zahl
       Fahrgäste zu Entschädigungen wegen der daraus folgenden Verspätungen zu
       zahlen“, so Grube. Die Bahn fordert daher „eine Neuordnung des
       Rechtsrahmens“, um „weiteren Schaden an der Wettbewerbsfähigkeit der
       Schiene abzuwenden“.
       
       Beim ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD) stieß die Bahn mit ihrer
       Forderung auf offene Ohren. „Höhere Gewalt muss höhere Gewalt bleiben“,
       sagte VCD-Bahnexpertin Heidi Tischmann. „Was kann die Bahn dafür, wenn sich
       jemand vor den Zug wirft und dann stundenlang der Verkehr stillsteht?“ Alle
       Verkehrsträger müssten künftig gleich behandelt werden. „Es kann nicht
       sein, dass die einen bevorteilt werden.“
       
       18 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Richard Rother
       
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