# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: NPD bekommt kein Geld
> Die rechtsextreme Partei scheitert mit einem Eilantrag in Karlsruhe. Eine
> Finanzierung für den Europawahlkampf 2014 wird sie nicht erhalten.
IMG Bild: Weniger Geld für braune Propaganda: NPD-Demo vor einem Asylbewerberheim in Thüringen.
FREIBURG taz | Die NPD bekommt kein Geld für ihren Europawahlkampf. Das
Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag einen entsprechenden Eilantrag
der rechtsextremen Partei ab.
Wegen Fehlern in alten Rechenschaftsberichten muss die NPD 1,27 Millionen
Euro Strafe zahlen. Das entschied im Dezember 2012 das
Bundesverwaltungsgericht. Die Bundestagsverwaltung wollte die Sanktion mit
den Ansprüchen der NPD aus der Parteienfinanzierung – je 300.000 Euro pro
Quartal – verrechnen.
Auf Antrag der NPD verhinderte das jedoch das Bundesverfassungsgericht im
Mai 2013 mit einer einstweiligen Anordnung. Karlsruhe sicherte so den
Bundestagswahlkampf der NPD.
Diese Eilanordnung lief nun nach sechs Monaten aus. Die NPD beantragte eine
Verlängerung, da sie auch im Europawahlkampf nicht auf Parteienfinanzierung
verzichten könne.
Jetzt lehnte Karlsruhe jedoch ab. Die Partei habe versäumt, zunächst beim
Verwaltungsgericht Berlin auf eine Stundung der Sanktion zu klagen. Eine
Stundungsklage aus dem Mai habe sie nach dem positiven Karlsruher
Eilbeschluss für erledigt erklärt, statt sie voranzutreiben. Die NPD hatte
wohl übersehen, dass im Mai 2014 Europawahlen sind.
11 Nov 2013
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DIR Christian Rath
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