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       # taz.de -- Neues Hochschulgesetz: Alle Macht dem Präsidenten
       
       > Hamburg überarbeitet sein Hochschulgesetz, weil es verfassungswidrig war.
       > Doch auch das neue Gesetz ist juristisch anfechtbar.
       
   IMG Bild: Hat bald viel zu sagen: Hamburgs Uni-Chef Dieter Lenzen.
       
       Hamburg hat kein Glück mit seinen Hochschulgesetzen. Im Jahr 2010 klagte
       ein Professor erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die
       Wissenschaft zu wenig Einfluss habe. Mit ihrem Gesetzentwurf versucht
       Hamburgs Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) dies zu heilen.
       Zum Beispiel dürfen die Angehörigen einer Hochschule ihren Präsidenten
       wieder direkt wählen oder abwählen. Auch können künftig wieder die
       Fakultätsräte, in denen die Professoren die Mehrheit haben, Kandidaten für
       Berufungen vorschlagen.
       
       Doch im Gegenzug wird die Machtfülle des Präsidenten gestärkt. Er oder sie
       soll entscheiden, was mit frei werdenden Stellen geschieht, er soll
       Wirtschaftspläne verabschieden, ebenso Gebührensatzungen und
       Zielvereinbarungen mit der Stadt. Die Vizepräsidenten werden vom
       Hochschul-Chef ausgesucht und haben wenig eigene Kompetenzen. Die Leitung
       einer Hochschule solle bei einer „sichtbaren und verantwortlichen
       Einzelperson liegen, die persönlich für die Entwicklungsziele einsteht“,
       heißt es in Stapelfeldts Entwurf.
       
       Dieser trage „monarchische Züge“, kritisiert die Hochschulpolitikerin Eva
       Gümbel (Grüne). Das sei tragisch, weil Stapelfeldt den Hochschulen
       eigentlich mehr Demokratie versprach.
       
       Die Machtfülle für den Präsidenten wird in fast allen Stellungnahmen aus
       den Hochschulen kritisiert. Asten, Hochschulsenate und selbst GEW und DGB
       fordern eine Korrektur. Und auch Jura-Dekan Tillmann Repgen monierte im
       Hamburger Abendblatt, das Gesetz greife unzulässig in die Mitwirkungsrechte
       der Grundrechtsträger ein. Werde es so beschlossen, „läuft es Gefahr,
       erneut vom Verfassungsgericht gekippt zu werden“. KAJ
       
       11 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kaija Kutter
       
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