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       # taz.de -- Geheimniskrämer: Verfassungsschutz macht Fehler
       
       > Das Verwaltungsgericht Göttingen urteilt: Niedersachsens
       > Verfassungsschützer müssen Daten über den Journalisten Kai Budler
       > löschen.
       
   IMG Bild: Auch offiziell wieder unbescholten: Kai Budler
       
       HANNOVER taz | Dass Niedersachsens Verfassungsschutz rechtswidrig Daten
       über Journalisten gesammelt hat, ist nun auch gerichtlich bestätigt:
       Gestern verpflichtete das Verwaltungsgericht Göttingen die Behörde, ihre
       Einträge zum Journalisten Kai Budler zu löschen. Dass man ihn jahrelang als
       vermeintlichen Linksextremisten führte, wusste Budler, seit er 2011 ein
       Auskunftersuchen gestellt hatte. Daraufhin reichte er Klage ein.
       
       In der Ära von Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU) legte die Behörde
       Budler etwa den Besuch diverser Demos von Rechtsextremisten bis hin zu
       Atomkraftgegnern zur Last. Vermerkt wurde sogar, dass er seit 2000 beim
       Stadtradio Göttingen arbeitet. Budlers Anwalt Sven Adam sieht nicht nur die
       Grundrechte Budlers verletzt, sondern auch die Pressefreiheit.
       Verfassungsfeindliche Bestrebungen gingen aus den Akten nicht hervor. Die
       Demonstrationen etwa habe Budler zu Recherchezwecken besucht – sprich: aus
       beruflichen Gründen.
       
       Diese Auffassung bestätigte nun auch das Gericht und ordnete die Löschung
       der Daten an. Einzig für die geheim gehaltenen Einträge mochte es dies
       nicht fordern: Der Verfassungsschutz hatte auf Budlers Auskunftersuchen hin
       den Teil der Daten zurückgehalten, der mutmaßlich über V-Leute oder mit
       nachrichtendienstlichen Überwachungsmitteln gesammelt worden war. Auch vor
       Gericht machte die Behörde dazu jetzt keine Angaben.
       
       Budlers Anwalt Adam spricht dennoch von einem „vollen Erfolg“: Mit dem
       Urteil sei erwiesen, dass seinem Mandanten „nichts vorzuwerfen und die
       Praxis des Verfassungsschutzes in der Vergangenheit eindeutig rechtswidrig
       war“. Die Behörde hat unter Schwarz-Gelb nicht nur weitere Journalisten
       beobachtet, darunter die taz-Autorin Andrea Röpke. Auch Rechtsanwalt Adam
       selbst soll ins Visier des Geheimdienstes geraten sein.
       
       Publik gemacht hat die Bespitzelungen die neue Verfassungsschutzpräsidentin
       Maren Brandenburger (SPD), nach dem Regierungswechsel von Rot-Grün
       eingesetzt. Zuvor war sie Pressesprecherin der Behörde – und hatte die
       Beobachtung Budlers 2011 noch verteidigt.
       
       6 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Teresa Haclicek
       
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