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       # taz.de -- Göttinger Menschenrechtsorganisation: Noch Dreckwäsche zu waschen
       
       > Die Staatsanwaltschaft stellt die Untreueermittlungen gegen den Gründer
       > der Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. ein. Nun klagt Zülch
       > seinerseits.
       
   IMG Bild: Unregelmäßigkeiten bei der Überweisung von Spendengeldern? Nein, sagt die Staatsanwaltschaft.
       
       GÖTTINGEN taz | Die Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. (GfbV) kommt
       nicht zur Ruhe. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Untreueermittlungen gegen
       den Gründer und Generalsekretär der in Göttingen ansässigen
       Menschenrechtsorganisation, Tilman Zülch, eingestellt. Das Verfahren ging
       auf eine Anzeige des Exvorstandsmitglieds James Albert zurück. Nun will die
       GfbV ihrerseits Albert und dessen Anwalt Uwe Betjen wegen Rufschädigung
       anzeigen.
       
       Ende 2010 waren der Freiburger Rechtsanwalt Harald Klein und der
       Indien-Experte Albert zum Bundes- respektive stellvertretenden
       GfbV-Vorsitzenden gewählt worden. Sie stellten eigenen Angaben zufolge bei
       dem Verein finanzielle Unregelmäßigkeiten fest, unter anderem bei
       Überweisungen nach Bosnien.
       
       Zudem monierten sie das Anstellungsverhältnis von Zülch, der als
       ehrenamtliches Vorstandsmitglied laut Satzung nicht gleichzeitig bezahlte
       Arbeit hätte leisten dürfen.
       
       Die GfbV sprach von einer „Schmutzkampagne“. Sie berief Albert und Klein
       2011 als Vorsitzende ab und schloss sie ein Jahr später aus dem Verein aus.
       Die Staatsanwaltschaft sieht Alberts und Kleins Vorwürfe gegen Zülch nicht
       bestätigt. Die Bosnien-Projektgelder seien „satzungsgemäß und –konform“
       ausgewiesen worden, es bestehe „kein weitergehender Anfangsverdacht“.
       
       ## „Voll rehabilitiert“
       
       Ohne weitere „Anknüpfungstatsachen“ verbiete es sich zudem, durch
       Wirtschaftsprüfer betreute Vereine nochmals über Jahre hinweg zu
       überprüfen. In einem Schreiben der Behörde an Anwalt Betjen heißt es, „die
       Verkennung dieser Anforderungen mag in dem tiefen persönlichen Zerwürfnis
       zwischen Ihnen und dem Beschuldigten bzw. zwischen Dr. Albert und dem
       Beschuldigten liegen“. Die GfbV sieht Zülch durch den Einstellungsbeschluss
       nun „voll rehabilitiert“.
       
       Betjen wirft der Staatsanwaltschaft indes mangelnde Aufklärungsbereitschaft
       vor. Albert widersprach deren Ansicht, seine Anzeige liege in einem
       Zerwürfnis mit Zülch begründet. Noch 2010 sei ihm für seinen Einsatz für
       die Ureinwohner Indiens die Ehrenmitgliedschaft der GfbV verliehen worden.
       Erst sein Beharren auf Transparenz bei den Finanzen habe zu Spannungen
       geführt.
       
       24 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Reimar Paul
       
       ## TAGS
       
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