URI: 
       # taz.de -- Deutsche Umweltgesetzgebung: Klagerechte der Bürger zu schwach
       
       > Gegen Luftverschmutzung oder Bauvorhaben können Bürger klagen. Doch die
       > EU-Kommission urteilt: In Deutschland ist die Position der Kläger ist zu
       > schwach.
       
   IMG Bild: Klagen gegen Schlote ist meist vergebens.
       
       BRÜSSEL dpa | Bürger in Deutschland haben laut EU-Kommission zu wenige
       Klagemöglichkeiten bei Umweltproblemen. Die Brüsseler Behörde bringt
       Deutschland deshalb vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), wie
       sie am Donnerstag mitteilte.
       
       Es geht unter anderem um Beschwerden gegen das Ergebnis von
       Umweltverträglichkeitsprüfungen. Dabei untersuchen die Behörden die Folgen
       von Bauprojekten für die Umwelt. Bürger können die Ergebnisse vor Gericht
       anfechten.
       
       Im Frühjahr 2011 hatten die obersten EU-Richter beim EuGH die Klagerechte
       von Umweltverbänden gestärkt. Deutschland hatte ein wichtiges Umweltgesetz
       daraufhin im vergangenen November geändert. Die EU-Kommission sieht in der
       deutschen Gesetzgebung aber weiterhin Mängel, weil sie nicht für Verfahren
       gilt, die vor einigen Jahren eröffnet oder abgeschlossen wurden.
       
       Die EU-Kommission kritisiert auch, dass Kläger zu wenig Möglichkeiten
       haben, sich gegen mögliche Verfahrensfehler zu wehren. Denn sie müssten
       nachweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ohne diese Fehler andere
       Ergebnisse geliefert hätte.
       
       Zudem dürften die Gerichte nach deutschem Recht nur Argumente
       berücksichtigen, die die Kläger frühzeitig im Verfahren angemeldet haben –
       auch dies sei eine unzulässige Einschränkung. Falls der EuGH die
       Einschätzung der Kommission teilt, droht Deutschland letztlich eine
       Geldbuße.
       
       17 Oct 2013
       
       ## TAGS
       
   DIR EuGH
   DIR Klagerecht
   DIR Feinstaub
   DIR Klagerecht
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Feinstaub und Ozon: Krank durch dicke Luft
       
       90 Prozent der Europäer in Städten bekommen zu viele Schadstoffe ab. Schuld
       daran sind Industrie, Verkehr und die Landwirtschaft.
       
   DIR Klagerecht der Verbände: Bessere Chancen für Umweltprozesse
       
       Von Artenschutz bis Grenzwerte: Umweltorganisationen dürfen in mehr Fällen
       vor Gericht gehen. Das könnte auch den Bau von Stromtrassen betreffen.
       
   DIR Verbands-Klagerechte: EuGH stärkt Umweltverbände
       
       Die EU-Richter haben entscheiden: Umweltschützer dürfen im Interesse der
       Allgemeinheit klagen. Damit kann der BUND gegen den Bau eines
       Kohlekraftwerks in Lünen vorgehen.