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       # taz.de -- EU-Urteil zu biometrischem Pass: Digitaler Fingerabdruck ist legal
       
       > Auf Reisepässen werden auch biometrische Daten gespeichert. Die
       > EU-Richter entschieden, dass das nicht gegen die Grundrechte verstößt.
       
   IMG Bild: Der Bürger mag ihn nicht: Fingerscanner.
       
       LUXEMBURG/BRÜSSEL dpa | Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf
       deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof
       (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Die seit fast sechs Jahren
       geltende Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern,
       entspreche dem europäischen Recht. Biometrische Reisepässe seien notwendig,
       um Betrug zu verhindern.
       
       Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein
       Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah. Er hatte einen
       Reisepass beantragt, sich aber geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu
       lassen. Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und
       argumentierte auch, dass die EU überhaupt nicht für die Pass-Regelung
       zuständig gewesen sei. Die Verwaltungsrichter reichten diese Fragen nach
       Luxemburg weiter.
       
       Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist die Speicherung von
       Fingerabdrücken zwar als Eingriff in die Privatsphäre und den Datenschutz
       zu werten. Diese Maßnahmen seien im Kampf gegen Betrug aber gerechtfertigt.
       Passfälschungen und illegale Einreise würden so verhindert.
       
       Die EU-Verordnung sei auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der
       Europäischen Union gültig. Die EU-Staaten und das Europaparlament hätten
       die EU-Verordnung beschlossen und somit eine geeignete Rechtsgrundlage
       geschaffen. Zudem werde der Datenschutz gewährleistet.
       
       Die strittige EU-Verordnung von 2004 schreibt den Mitgliedstaaten vor, auf
       einem Chip in den Reisepässen ihrer Bürger biometrische Daten zu
       hinterlegen. Damit können Passinhaber eindeutig identifiziert werden. In
       Deutschland wurde der elektronische Pass 2005 eingeführt, als biometrisches
       Merkmal wird seitdem das Passfoto im Chip gespeichert. Seit November 2007
       sind auf neuen Pässen zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.
       
       Gegen die biometrischen Pässe hatte auch die Schriftstellerin Juli Zeh
       Einwände erhoben und Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese hatte das
       Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 jedoch aus formalen Gründen
       zurückgewiesen.
       
       17 Oct 2013
       
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