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       # taz.de -- Studienplatzvergabe: Der Klageweg zur Uni ist steinig
       
       > Gegen die Numerus-Clausus-Beschränkungen der Bremer Hochschulen liegen
       > bisher 400 Klagen vor Gericht.
       
   IMG Bild: Einer geht noch, einer geht noch rein.
       
       Auf dem Tisch des Verwaltungsrichters Hartmut Hülle liegen rund 400
       Verfahren – bisher, aber es würden noch mehr, sagt er. Alle Jahre wieder
       ist er im Herbst für die juristischen Auseinandersetzungen um die
       Studienplatzvergabe zuständig. Im vergangenen Jahr waren es rund 550
       Verfahren. Zwei bis drei Monate Arbeit habe er jedes Jahr damit, sagt
       Hülle.
       
       Wobei es eigentlich meist nur um Schnellverfahren geht: In
       Numerus-Clausus-Fächern abgelehnte Studienbewerber können einen Antrag auf
       „einstweilige Anordnung“ stellen, weil ihnen das Recht auf einen
       Studienplatz vorenthalten wird, wenn das Gericht nicht im Schnellverfahren
       den Ablehnungsbescheid der Hochschule vor Semesterbeginn aufhebt. Die
       Begründung ist immer dieselbe: Die Kapazitätsberechnung der Hochschule sei
       fehlerhaft, ein Student mehr gehe noch. Die Anwälte, die diese Anträge für
       das Gericht nach immer demselben Schema formulieren, verdienen jedenfalls
       nicht schlecht daran.
       
       Ob sich der Einsatz auch für die Studienwilligen lohnt, lässt sich nicht so
       einfach sagen, denn das Verfahren ist kompliziert und der juristische
       Sachverhalt je nach Studienfach ein anderer. Die Universität Bremen zum
       Beispiel hatte im vergangenen Jahr rund 350 Klageverfahren.
       
       Auf die Frage, wie viele der Klagenden am Ende einen Studienplatz erhalten
       haben, gibt es bei der Leiterin der Rechtsstelle, Petra Banik, keine
       Antwort. Gern berichtet sie von den Klageverfahren im Fach Psychologie,
       weil dies eine abschreckende Wirkung haben könnte: Seit Jahren gebe es dort
       viele Klagen, sagt sie, auf 143 Studienanfänger-Plätze bewerben sich
       Hunderte, im vergangenen Jahr sind über die Klageverfahren am Ende gerade
       sieben zusätzlich aufgenommen worden. Ein Beispiel für einen Studiengang,
       bei dem die Erfolgsquote größer ist, will sie nicht nennen.
       
       ## Erfolgreiche Klagen
       
       Aus der Sicht des Bremer Anwaltes Tim Lorenzen, dessen Kanzlei mehr als 100
       Verfahren führt, sieht die Lage deutlich anders aus: Wenn man von
       Problemfächern wie Psychologie absehe, sagt er, haben deutlich mehr als 50
       Prozent der Klagen im vergangenen Jahr Erfolg gehabt. Und wirkliche
       Gerichtsverfahren gab es jedenfalls im vergangenen Jahr mit der Bremer Uni
       am Ende nur für die Psychologen, in allen anderen Fächern einigte man sich
       im Schnellverfahren.
       
       Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes sortiert derzeit die Stapel nach
       Fächern – für jedes Studienfach wird von der „Beklagten“, also der
       Hochschule, eine Begründung für die Kapazitätsbegrenzung gefordert. Und
       dann werden die Stapel Fach für Fach abgearbeitet. Die Hochschulen erlauben
       den KlägerInnen, einstweilen ihr Studium zu beginnen, sagt Hülle.
       
       ## Entscheidung ein Jahr später
       
       Für die meisten KlägerInnen ist der Fall dann entschieden, in einzelnen
       Fällen musste das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz ein Jahr später
       entscheiden, ob die zwei Semester lang erbrachten Studienleistungen
       anerkannt und testiert werden können oder nicht.
       
       Oft findet sich eine Hochschule auch unter dem Druck des Gerichtes bereit,
       noch eine begrenzte Anzahl weiterer Studienplätze anzubieten – die werden
       dann nur unter den Klägern verlost. Der Klageweg funktioniert dann wie ein
       sozialer Numerus clausus – nur wessen Eltern sich nicht scheuen, im
       Zweifelsfall 1.500 Euro in ihr studierwilliges Kind zu „investieren“, hat
       da eine Chance.
       
       14 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Klaus Wolschner
       
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   DIR Universität Bremen
   DIR Numerus Clausus
       
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