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       # taz.de -- Gericht verbietet Fördertechnik: Fracking? Non, merci!
       
       > Klarer Sieg für die Gegner der Schiefergasgewinnung: Ein Pariser Gericht
       > verbietet Fracking in Frankreich. Die unterlegene Firma will eine
       > Entschädigung.
       
   IMG Bild: Fracking hat jede Menge Feinde – nicht nur in Frankreich.
       
       PARIS taz | In Frankreich bleibt Fracking verboten. Das Verfassungsgericht
       in Paris hat am Freitag die Klage der texanischen Firma Schuepbach gegen
       das gesetzliche Verbot von Versuchsbohrungen oder der Gewinnung von
       Schiefergas und -öl durch hydraulische Fragmentierung – also „Fracking“ –
       abgewiesen.
       
       Der US-Konzern hatte ursprünglich Lizenzen für Versuchsbohrungen bei Nant
       im Departement Aveyron und Villeneuve-de-Berg in der Ardèche erhalten. Eine
       andere Lizenz hatte die französische Erdölgesellschaft Total in der Region
       von Montélimar (Departement Drôme) erhalten. Ein Gesetz von 2011 hat jedoch
       aus Rücksicht auf die Umwelt den Einsatz der Fracking-Technik, selbst für
       Versuchszwecke, in Frankreich untersagt.
       
       In den USA hat Fracking zu einer Renaissance von Öl und Gas geführt. Bei
       der umstrittenen Fördermethode werden die Energieträger mit hohem Druck
       mittels Wasser und Chemikalien aus der Erde gepresst. Potentielle
       Umweltgefahren wie etwa verschmutztes Trinkwasser haben in vielen Ländern
       zu heftigen Protesten geführt. In Deutschland haben Unternehmen wegen des
       Widerstands von vielen Bürgerinitiativen bislang auf die Ausbeutung von
       Schiefergasvorkommen verzichtet: Generell ist Fracking jedoch erlaubt.
       
       Die Anwälte von Schuepbach hatten in ihrer Beschwerde vor dem „Conseil
       constitutionnel“ in Paris behauptet, bislang habe „keine wissenschaftliche
       Studie bewiesen, dass die hydraulische Fragmentierung ein Risiko
       darstellt“. Zudem werde mit dem Schiefergasverbot das Prinzip der
       rechtlichen Gleichbehandlung verletzt, da beispielsweise bei Bohrungen für
       anderen Energieformen wie Geothermie nicht dieselben restriktiven Kriterien
       zur Anwendung kämen.
       
       ## Franzosen mehrheitlich gegen Fracking
       
       Diese Argumente haben die Pariser Verfassungsrichter verworfen. Schuepbach
       konnte sie offenbar nicht überzeugen, dass Fracking ungefährlich ist – oder
       zumindest, dass die Gefahrlosigkeit bewiesen ist. Das Prinzip der Vorsicht
       ist nach ihrer Auslegung vom Gesetzgeber beim Frackingverbot korrekt
       geltend gemacht worden.
       
       Aus diesem Grund stellt das Urteil einen klaren Sieg für die Gegner der
       Schiefergasgewinnung dar. Frankreich gehört neben Bulgarien und der
       Tschechischen Republik zu den wenigen Ländern in Europa, die aus
       Umweltbedenken die Fracking-Technologie in so umfassender Weise verbieten.
       Dafür hat die Regierung Rückhalt in der Bevölkerung. Laut Umfragen sind 45
       Prozent der Franzosen und Französinnen gegen die Schiefergasproduktion, nur
       24 Prozent dafür.
       
       ## Energiekonzerne geben sich nicht geschlagen
       
       Staatspräsident François Hollande hatte vor der Entscheidung des
       Verfassungsgerichts bereits erklärt, er wolle auf jeden Fall am
       Fracking-Verbot festhalten. Falls das bisherige Gesetz aus irgendwelchen
       Gründen für unzulässig erklärt werden sollte, wolle er umgehend ein neues
       Gesetz mit demselben Zweck und Inhalt auf den Weg bringen.
       Industrieminister Arnaud Montebourg blieb damit mit seinem Vorschlag
       isoliert, weniger umweltbelastende Fracking-Techniken zu entwickeln und zu
       testen. In Frankreich bleibt es bei einem kategorischen Nein zum Fracking.
       
       Der Druck auf die Staatsführung war dennoch in den letzten Monaten stark
       gewachsen. Vor allem große Energiekonzerne wie Total und GDF-Suez
       argumentieren, Frankreich könne nicht im Unterschied zu anderen Ländern auf
       derart wichtige Energiereserven verzichten. Beträchtliche Vorkommen werden
       vor allem in Mittelfrankreich zwischen dem Rhonetal und Toulouse, im Jura
       und südlich der Hauptstadt in der Essonne vermutet. Ganz geschlagen geben
       wollen sich deswegen die „Schatzsucher“ von Schuepbach nicht: Sie verlangen
       als Entschädigung von Frankreich angeblich die astronomische Summe von
       einer Milliarde Euro.
       
       11 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Rudolf Balmer
       
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