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       # taz.de -- Reform in der katholischen Kirche: „Sünder“ doch nicht in die Hölle
       
       > Die Erzdiözese Freiburg will Geschiedene nicht länger von Kirchenämtern
       > ausschließen. Aber ist das schon modern?
       
   IMG Bild: Wer sich mit Gott gut stellt, darf auch ein zweites Mal heiraten
       
       BERLIN taz | Der Vatikan sagt einfach mal: Nein. Ein am Montag
       veröffentlichtes Dokument der Diözese Freiburg, durch das katholische
       Geschiedene nicht mehr von den Sakramenten und von Kirchenämtern
       ausgeschlossen sein sollen, sei für die oberste katholische Behörde „nicht
       maßgebend“. Es handle sich um eine Initiative einer Erzdiözese, sagte ein
       Vatikansprecher der italienischen Zeitung La Repubblica. 
       
       Auch unter Katholiken steigen die Scheidungsraten. Die „Handreichung für
       die Seelsorge zur Begleitung von Menschen in Trennung, Scheidung und nach
       ziviler Wiederverheiratung“, so heißt das Papier, gilt als ein Beleg dafür,
       dass die katholische Kirche diese Lebensrealität anerkennt und sich
       modernisiert. Aber stimmt das?
       
       Viele SeelsorgerInnen seien verunsichert im Umgang mit „Sündigern“. Daher
       gelte es nun, vor allem jenen „nahe zu sein und sie zu unterstützen, die
       (bewusst) keine neue Partnerschaft eingehen“, heißt es dazu in der
       Handreichung. Diejenigen, die wieder heiraten (wollen), können ihre erste
       Ehe „überprüfen“ lassen: „Es ist möglich, dass bei der Trauung gar keine
       gültige Ehe zustande kam.“ Oder anders gesagt: Wer als geschiedener
       Katholik keine Probleme mit seiner Kirche bekommen will, verleugnet einfach
       seine Ex-Liebe und lässt sich das von einem Offizialat, einer kirchlichen
       Behörde, bescheinigen. Das Ganze nennt sich Ehenichtigkeitserklärung.
       
       Um diese zu bekommen, müssen Geschiedene nach den Freiburger Vorstellungen
       vor einem kirchlichen Gericht Beweise vorlegen und Zeugen benennen. Die
       Zeugen – mindestens zwei – sollen darlegen, inwiefern einer der beiden
       PartnerInnen „zur Führung einer Ehe als Lebens- und Liebesgemeinschaft
       unfähig“ war. Dazu zählen unter anderem Untreue, „organische oder
       psychische Probleme“ oder wenn ein Partner partout keine Kinder haben will.
       
       ## „Kein Spaziergang“
       
       Das kirchliche Gericht sollte dazu im Normalfall beide ExpartnerInnen
       anhören. Ist das aber nicht möglich, weil sich ein Partner beispielsweise
       wegen eines Rosenkriegs weigert, genügt die Aussage des anderen Partners.
       
       Wie viele Anträge zu einer Ehenichtigkeitserklärung es künftig geben wird,
       ist schwer zu sagen. „Ich will da keine Prognose abgeben“, sagte Stephan
       Burger, Offizial des Erzbischöflichen Offizialats Freiburg, der taz. Bis
       eine kirchliche Ehe für nichtig erklärt wird, vergehen Burgers Aussagen
       zufolge rund eineinhalb Jahre. „Das ist kein Spaziergang.“
       
       8 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
       ## TAGS
       
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