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       # taz.de -- Insolvenzplan für Suhrkamp-Verlag: Familienstiftung darf zustimmen
       
       > Gegen eine Sicherheitsleistung von 100.000 Euro wurde ein entsprechendes
       > Verbot vom Gericht aufgehoben. Die Umwandlung des Verlags in eine AG
       > rückt etwas näher.
       
   IMG Bild: Im Regal immer wieder schön anzusehen: die bunten Bücher von Suhrkamp.
       
       FRANKFURT/BERLIN dpa | Im Streit um die Zukunft von Suhrkamp kann die
       Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz dem Insolvenzplan
       zustimmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt setzte nach Mitteilung vom
       Mittwoch ein zuvor vom Landgericht Frankfurt erlassenes Verbot vorläufig
       aus. Die Gläubigerversammlung ist in Berlin für den 22. Oktober terminiert.
       
       Unseld-Berkéwicz, die mit ihrer Stiftung 61 Prozent am Verlag hält, will
       das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine
       Aktiengesellschaft umwandeln. Der mit ihr verfeindete
       Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) würde dadurch
       weitreichende Mitspracherechte verlieren.
       
       Barlach lehnt das Konzept ab. Im September hatte das Landgericht Frankfurt
       der Familienstiftung per einstweiliger Verfügung untersagt, dem
       Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.
       
       Dagegen hat Unseld-Berkéwicz Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Für
       die Verhandlung gibt es noch keinen Termin. Das OLG stellte jetzt jedoch
       gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro die
       Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung vorläufig ein. Der Verlag
       ist 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen.
       
       Bei einer ersten Gläubigerversammlung am Dienstag hatten die Berechtigten
       weitgehend einvernehmlich für eine Fortsetzung des bisherigen
       Insolvenzverfahrens votiert.
       
       2 Oct 2013
       
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