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       # taz.de -- NS-Prozess in Hagen: Widersprüchliche Aussagen
       
       > Im Mordprozess gegen Ex-SS-Mann Siert Bruins hat das Landgericht Hagen
       > weitere Aussagen von einem mutmaßlichen Mittäter verlesen. Sie werfen
       > Fragen auf.
       
   IMG Bild: Der 92-jährige Siert Bruins steht wegen Mordes vor Gericht.
       
       HAGEN dpa| Im Hagener Mordprozess gegen ein früheres Mitglied der Waffen-SS
       sieht die Verteidigung Widersprüche in wichtigen Aussagen. Der mutmaßliche
       Mittäter des Angeklagten Siert Bruins habe laut verlesener alter Aussagen
       unterschiedliche Versionen abgegeben, sagte Verteidiger Klaus-Peter Kniffka
       nach dem zehnten Verhandlungstag am Mittwoch in Hagen.
       
       [1][Seit Anfang September] verhandelt das Landgericht Hagen über die
       Erschießung des Widerstandskämpfers Aldert Klaas Dijkema im Raum der
       niederländischen Hafen- und Grenzstadt Delfzijl. Bruins und der andere,
       inzwischen verstorbene SS-Mann sollen ihn 1944 hinterrücks erschossen
       haben. Das Hagener Gericht hatte wegen dieses Falls schon einmal ein
       Verfahren eröffnet. Die Tat war aber als Totschlag und damit als verjährt
       eingestuft worden. Diese Auffassung hat sich geändert.
       
       An zwei Verhandlungstagen wurden nun Vernehmungs- und Aussageprotokolle von
       August Neuhäuser verlesen – dem damaligen Begleiter von Bruins. „Zweifel
       bleiben immer noch“, sagte Verteidiger Kniffka im Anschluss. In den
       verschiedenen Aussagen, die innerhalb von rund drei Jahrzehnten aufgenommen
       wurden, habe Neuhäuser einerseits behauptet, zusammen mit Bruins auf
       Gefangene geschossen zu haben. An anderer Stelle habe Neuhäuser ausgesagt,
       Bruins habe allein geschossen.
       
       Der in Dortmund geborene Neuhäuser starb 1985 im niedersächsischen
       Nordhorn. Er soll im Herbst 1944 gemeinsam mit Bruins den Auftrag erhalten
       haben, den verhafteten Widerstandskämpfer Dijkema unterwegs zu erschießen
       und es als Fluchtversuch zu arrangieren. Üblich waren standrechtliche
       Erschießungen. Der heute 92-jährige Bruins bestreitet den Vorwurf der
       Anklage, am Mord beteiligt gewesen zu sein. Er sei am Tatort gewesen, ohne
       zu wissen, was geschehen solle. Allein Neuhäuser habe geschossen.
       
       ## Bruins war in Deutschland untergetaucht
       
       Der frühere Leiter des Grenz- und Sicherheitspostens in Delfzijl, Heinrich
       Hermann Bordeaux, hatte seinerzeit angegeben, Neuhäuser habe ihm berichtet,
       eigenhändig den Auftrag ausgeführt zu haben. Über Bruins‘ Beteiligung wisse
       er nichts.
       
       Bruins hatte während des Krieges als SS-Mitglied die deutsche
       Staatsbürgerschaft angenommen und war zwischenzeitlich in Breckerfeld bei
       Hagen untergetaucht. In den Niederlanden wurde er in Abwesenheit zum Tode
       verurteilt. Später wurde das Urteil in lebenslange Haft umgewandelt. Er
       wurde aber nie ausgeliefert.
       
       In einem anderen Fall wurden Bruins und Neuhäuser 1980 in Hagen zu
       Haftstrafen verurteilt. Dabei ging es um Beihilfe zum Mord an zwei
       niederländischen Juden im Jahr 1945.
       
       2 Oct 2013
       
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