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       # taz.de -- Versorgungsskandal in Thüringen: Anzeige wegen Betrugsverdachts
       
       > FDP erstattet Anzeige wegen Betrugsverdachts gegen Thüringens
       > Wirtschaftsminister Machnig (SPD). Er hätte Ruhestandsbezüge angeben
       > sollen.
       
   IMG Bild: Umstrittene Bezüge: Matthias Machnig (SPD), Wirtschaftsminister in Thüringen
       
       DRESDEN taz | Mit den Doppelbezügen des Thüringer Wirtschaftsministers
       Matthias Machnig (SPD) muss sich nun auch die Staatsanwaltschaft befassen.
       Uwe Barth, Fraktionsvorsitzender der FDP im Thüringer Landtag, erstattete
       Anzeige wegen Betrugsverdachts gegen Machnig.
       
       Nach Auffassung der FDP hätte er die über sein Ministergehalt
       hinausgehenden Versorgungsleistungen aus einem früheren
       Beschäftigungsverhältnis anzeigen müssen. Machnig war bis 2009
       Staatssekretär im Bundesumweltministerium gewesen und erhält aus dieser
       Beschäftigung bis heute Ruhestandsbezüge zusätzlich zu seinem aktuellen
       Ministergehalt.. Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob aus ihrer
       Sicht der Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren ausreicht.
       
       Anders als bei Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) müsste die
       Immunität Machnigs nicht aufgehoben werden, weil er kein Landtagsmandat
       besitzt. Gegen Lieberknecht wird ermittelt, nachdem auch der ehemalige
       Regierungssprecher Peter Zimmermann trotz eines Wechsels in die
       Privatwirtschaft zunächst hohe Ruhestandsbezüge erhalten sollte.
       
       Die Affäre Machnig hatte in dieser Woche auch den Landtag beschäftigt. Über
       die Legitimität seiner Bezüge herrschten unterschiedliche Auffassungen.
       Machnig erklärte, „nach Recht und Gesetz" gehandelt zu haben. „Nicht alles,
       was legal ist, ist auch legitim", brachte Linken-Fraktionschef Bodo Ramelow
       die Problematik auf den Punkt. Denn hinsichtlich der Abstimmung zwischen
       Bundesbeamtengesetz und dem Thüringer Ministergesetz sieht inzwischen auch
       die Staatsregierung Handlungsbedarf.
       
       ## Verrechnungspflichten sind ungeklärt
       
       Eine ähnliche Debatte um Ruhestandsgelder war nach dem Abgang des
       ehemaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) 2009 ergebnislos
       verlaufen. Man wolle sich aber mit einer Neuregelung Zeit lassen, sagte
       Innenminister Jörg Geibert (CDU) am Donnerstag im Landtag.
       
       Es geht vor allem um Fallunterscheidungen, ob ein politischer Beamter
       tatsächlich in den Ruhestand, in ein neues öffentliches Amt oder in die
       Wirtschaft wechselt, und um Verrechnungspflichten. Gesetzentwürfe der
       Grünen und der Linken scheiterten in dieser Woche an der CDU-SPD-Mehrheit
       im Landtag. Die Linksfraktion setzt nun am schärfsten nach.
       
       Am Mittwoch hatte Fraktionschef Bodo Ramelow bereits vergeblich Neuwahlen
       gefordert. In einem langen offenen Brief an die Ministerpräsidentin
       beschäftigt er sich jetzt mit der Empörung der Bürger und mit konkreten
       Fragen von Freibeträgen, Hinzuverdienstgrenzen und Verrechnungspflichten.
       
       Dem Brief liegt eine eigene Einkommensberechnung nach derzeitiger
       Rechtslage für einen Fall wie den Machnigs bei. Demnach müsste er Ende 2009
       kurz nach seinem Amtsantritt in Thüringen knapp 11 000 Euro als Minister
       und 5 820 Euro Ruhestandsbezüge vom Bund monatlich erhalten haben. Nach der
       Rechnung der Linken, die sich auf das Beamtenversorgungsgesetz bezieht,
       wären die Ruhestandsbezüge allerdings inzwischen auf 875 Euro
       abgeschmolzen, das Ministergehalt auf 11 826 Euro erhöht. Die Linke kommt
       auf 170 000 Euro Bundesbezüge aus dem Ruhestandsgeld, deren Rechtmäßigkeit
       derzeit geprüft wird.
       
       Die Linke hat außerdem den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages um ein
       vergleichendes Gutachten zu den Regelungen im Bund und im Land gebeten. Ihr
       gescheiterter Gesetzentwurf hatte bereits deren Harmonisierung zum Ziel und
       lehnte sich bei der Anrechnung von Einkünften an die in der
       Sozialgesetzgebung und bei den Hartz-Regelungen geltenden Maßstäbe an.
       
       20 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Michael Bartsch
       
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