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       # taz.de -- US-Urteil zu Online-Meinungsäußerung: Daumen hoch für Daumen hoch
       
       > Ein US-Bundesgericht meint, die Meinungsfreiheit schütze auch den
       > „Gefällt-mir“-Button auf Facebook. Die Richter vergleichen diese Funktion
       > mit einem Schild im Vorgarten.
       
   IMG Bild: Eine Meinungsäußerung, klar. Aber was will uns Facebook denn damit sagen?
       
       WASHINGTON afp | Wer im Online-Netzwerk Facebook den „Gefällt mir“-Knopf
       drückt, kann sich laut US-Justiz auf die Meinungsfreiheit berufen. Ein
       Bundesgericht in Richmond im Bundesstaat Virginia entschied am Mittwoch,
       dass die Verwendung der Funktion vom Recht auf freie Rede geschützt wird,
       das in der Verfassung verankert ist.
       
       Wenn jemand auf der Facebook-Seite eines Politikers „Gefällt mir“ drücke,
       „entspricht das im Internet dem Aufstellen eines politischen Schildes im
       Vorgarten“, schrieb das Berufungsgericht. Ein solches Schild sei laut
       Oberstem Gerichtshofs eine Meinungsäußerung.
       
       Damit entschied das Gericht im Sinne eines früheren Angestellten der
       Polizeibehörde von Virginia. Der Mann war nach eigenen Angaben gefeuert
       worden, weil er auf der Facebook-Seite eines politischen Gegners seines
       Chefs den „Gefällt mir“-Knopf gedrückt hatte. Mit der Entlassung sah er
       sein Recht auf freie Rede verletzt. Das Bundesgericht verwies den Fall nun
       zurück an eine niedrigere Instanz.
       
       Facebook und die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU hatten sich in
       Stellungnahmen für eine Anerkennung der „Gefällt mir“-Funktion als Mittel
       der freien Meinungsäußerung ausgesprochen. Die Nutzung des Knopfes verdiene
       es, von der Verfassung geschützt zu werden, erklärte die ACLU.
       
       19 Sep 2013
       
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