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       # taz.de -- Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Umweltverbände können klagen
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe erstreitet ein Klagerecht für Verbände im
       > Bereich des gesamten EU-Umweltrechts. ist das eine „Zeitenwende“?
       
   IMG Bild: Ist die Luft sauber genug?
       
       FREIBURG taz | Umweltverbände können künftig generell auf Einhaltung von
       EU-Umweltrecht klagen. Das entschied am Donnerstag das
       Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Das ist eine Zeitenwende im deutschen
       Umweltrecht“, sagte Anwalt Remo Klinger, der das Urteil für die Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) erstritten hat.
       
       Konkret ging es um einen Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt, den die
       DUH für unzureichend hielt. Die Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxid
       würden bei den drei am stärksten belasteten Straßenzügen auf absehbare Zeit
       nicht eingehalten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtete die Stadt
       deshalb, den Luftreinhalteplan zu verschärfen und dabei zum Beispiel eine
       Umweltzone in der Innenstadt zu prüfen. Diese Entscheidung bestätigte nun
       das Bundesverwaltungsgericht.
       
       Umstritten war in dem Verfahren vor allem, ob die DUH überhaupt klagen
       konnte. Bisher haben Umweltverbände nur ein begrenztes Verbandsklagerecht,
       wenn es um Naturschutz und die Genehmigung von Anlagen geht. Verbandsklagen
       gegen unzureichende Luftreinhaltepläne waren im deutschen Recht bisher
       nicht vorgesehen.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht stützte sich nun auf eine Entscheidung des
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom März 2011. Dort erstritt ein
       slowakischer Umweltverband das Klagerecht, wenn es um den Abschuss von
       Braunbären in der Hohen Tatra geht. Der EuGH nahm dies zum Anlass, ganz
       generell die Mitgliedsstaaten und ihre Gerichte aufzufordern,
       Umweltverbänden ein Klagerecht gegen jede mögliche Verletzung von
       EU-Umweltrecht einzuräumen.
       
       Das Land Hessen argumentierte allerdings, dass der EuGH im
       Braunbären-Urteil seine Kompetenzen überschritten habe. Dem folgte aber
       weder das Verwaltungsgericht Wiesbaden noch jetzt das
       Bundesverwaltungsgericht. Künftig können Umweltverbände also immer klagen,
       wenn EU-Umweltrecht betroffen ist.
       
       5 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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