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       # taz.de -- Beleidigungen im Netz: Schimpf und Schande bei Google
       
       > Ein Düsseldorfer Professor fühlte sich von Behauptungen auf einer
       > Internetseite verunglimpft. Doch Google sei die falsche Adresse dafür,
       > befand das Gericht.
       
   IMG Bild: Mit Google können Sie jetzt auch Privatfehden live mitverfolgen.
       
       MÖNCHENGLADBACH dpa | Google muss einen Link auf angeblich verunglimpfende
       Behauptungen nicht aus dem Suchindex löschen. Ein Düsseldorfer
       Geschichtsprofessor scheiterte mit einer entsprechenden Klage am
       Landgericht Mönchengladbach.
       
       Ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts sei
       nicht gegeben, urteilte das Gericht am Donnerstag. Der Wissenschaftler
       wollte erreichen, dass eine Seite mit aus seiner Sicht falschen,
       verunglimpfenden und beleidigenden Behauptungen nicht mehr in den
       Suchergebnissen auftaucht.
       
       Der Kläger hätte sich direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den
       Betreiber der Internetseite wenden müssen - und nicht an
       Suchmaschinenbetreiber Google, erklärte das Gericht. Selbst wenn Google das
       Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch
       auffindbar.
       
       Google habe den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der
       entsprechenden Internetseite, hieß es nach Gerichtsangaben in der
       Urteilsbegründung. Der Einwand des Professors, der Urheber sei nicht
       ausfindig zu machen und der Seitenbetreiber habe auf eine Beschwerde nicht
       reagiert, sei „viel zu oberflächlich“ gewesen.
       
       Durch das Löschen von Suchergebnissen würde dem Urteil zufolge der
       wirtschaftliche Kern des Beschäftigungsfeldes von Google empfindlich
       eingeschränkt. Suchmaschinen zeigten mathematisch ermittelte Treffer an.
       Eine Überprüfung der Suchergebnisse auf ehrverletzenden Inhalt wäre nahezu
       unmöglich. Damit stünde die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Google
       infrage. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.
       
       Google-Suchergebnisse sind immer wieder ein Thema für die Gerichte.
       Prominentester Fall ist der von Bettina Wulff. Die Ehefrau des früheren
       Bundespräsidenten Christian Wulff klagt gegen automatische Vorschläge für
       die Kombination ihres Namens mit Begriffen aus dem Rotlichtmilieu. Der
       Bundesgerichtshof hatte unlängst entschieden, dass Google automatisch
       ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn diese direkt
       Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzten.
       
       Anders ist es bei den Suchergebnissen selbst, also den Verweisen auf andere
       Webseiten, die Google auf eine Suchanfrage hin auflistet. In einem
       laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof deutet sich an, dass
       Google nicht dazu verpflichtet werden kann, sensible persönliche Daten, die
       legitim und rechtmäßig sind, aus dem Suchindex zu streichen.
       
       5 Sep 2013
       
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