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       # taz.de -- Kommentar Elterngeld im Gefängnis: Kinder haften nicht für ihre Eltern
       
       > Kein Elterngeld im Gefängnis – so hat es das Bundessozialgericht
       > entschieden. Hinter diesem Richterspruch steckt Ideologie.
       
   IMG Bild: Mama im Knast, Kinder schauen in die Röhre.
       
       Hat das Bundessozialgericht unmenschlich entschieden, als es mit seinem
       Urteil vom Mittwoch Müttern (oder Vätern), die gemeinsam mit ihren Kindern
       im Gefängnis sitzen, das Elterngeld verweigerte? Eltern also, die auf das
       Geld angewiesen sind, weil sie nicht selbst über ihre Einkommenssituation
       bestimmen können?
       
       Nun, mit dem Elterngeld ist es so eine Sache. Wer weiß das besser als
       andere Menschen mit wenig Geld, beispielsweise Hartz-IV-Empfängerinnen: Das
       Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und soll Eltern
       finanziell entschädigen, die in den ersten Monaten nach der Geburt ihres
       Kindes ihre Erwerbsarbeit für die Betreuung des Nachwuchses ruhen lassen.
       
       Deshalb richtet sich die Höhe des Elterngeldes auch nach der Höhe des
       letzten Einkommens. Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zwar auch Elterngeld,
       aber es wird vollständig auf das Sozialgeld angerechnet - die Betroffenen
       haben also nichts davon.
       
       Dieser Logik folgte nun auch das Bundessozialgericht. Der Unterhalt der
       Mutter sei "vom Justizvollzug gedeckt" gewesen, so die Argumentation: Alles
       was die Mutter zum Leben braucht, bekommt sie im Gefängnis. Für das Kind
       erhält sie Geld vom Jugendamt. Dagegen ist nichts einzuwenden - rein
       sachlich betrachtet.
       
       ## Zutiefst neoliberal
       
       Eine Lohnersatzleistung ist eine Lohnersatzleistung, wer vor der Elternzeit
       nicht gearbeitet hat, hat eben auch keinen Anspruch auf mehr Geld. Und wer
       im Gefängnis alimentiert wird, darf nicht noch mehr bekommen.
       
       Allerdings: Eine solche Haltung ist zutiefst neoliberal und lässt außer
       Acht, dass zumindest viele Hartz-IV-EmpfängerInnen nicht freiwillig auf
       staatliche Unterstützung angewiesen sind, dass nicht in jedem Fall sie
       selbst "schuld" sind an ihrer Bedürftigkeit, sondern die Umstände. Aber ist
       man wiederum nicht selbst "schuld", wenn man im Gefändnis sitzt? Man muss
       schon einiges dafür tun, um hinter Gittern zu landen.
       
       Richtig. Aber dafür kann das Kind ja nichts. Bislang haften Eltern für ihre
       Kinder. Und nicht umgekehrt.
       
       5 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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