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       # taz.de -- Entscheidung des Bundessozialgerichts: Kein Elterngeld im Knast
       
       > Mütter, die ihre Kinder im Gefängnis großziehen, haben keinen Anspruch
       > auf Elterngeld. Der Justizvollzug sei kein gemeinsamer Haushalt, urteilte
       > das Bundessozialgericht.
       
   IMG Bild: Einige Ausnahmen: Das Elterngeld gibt´s nicht für alle.
       
       KASSEL afp | Mütter, die im Gefängnis für ihr Kind sorgen, haben keinen
       Anspruch auf Elterngeld. Auch eine Mutter-Kind-Einrichtung des
       Strafvollzugs sei nicht wirklich ein eigener „Haushalt“, entschied am
       Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
       
       Es wies damit die Klage einer heute 33-jährigen Mutter aus
       Baden-Württemberg ab. Sie hatte 2007 in der Justizvollzugsanstalt
       Schwäbisch Gmünd ihr drittes Kind geboren. Statt es wie die Geschwister zu
       den Großeltern zu geben, entschied sie sich für eine
       Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugs.
       
       Zwei Monate nach der Geburt beantragte sie Elterngeld-Mindestbetrag von
       monatlich 300 Euro. Die Elterngeldbehörde lehnte dies ab. Dies hat das BSG
       nun bestätigt.
       
       Voraussetzung für das Elterngeld sei ein eigener gemeinsamer Haushalt mit
       dem Kind. Hierfür fehle im Gefängnis das haushaltstypische eigenständige
       Wirtschaften. Hier sei der Unterhalt der Mutter vom Justizvollzug gedeckt
       gewesen, der des Kindes durch einen dem Gefängnis ausbezahlten Tagessatz
       des Jugendamts.
       
       Für ein eigenständiges Wirtschaften habe die Mutter nur das Kindergeld und
       geringe Einkünfte durch ihre Arbeit im Gefängnis gehabt. Dies reiche nicht
       aus, urteilte das BSG.
       
       Aktenzeichen: B 10 EG 4/12 R
       
       4 Sep 2013
       
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