# taz.de -- Zugeständnis an Kindsmörder: Gäfgen darf Entschädigung behalten
> Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über
> 3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei
> zugesprochen wurden.
IMG Bild: Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet.
FRANKFURT/MAIN dpa | Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann
die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen
wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt. Das hat das Amtsgericht
Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am
Dienstag sagte.
Er bestätigte damit einen [1][Bericht der Frankfurter Rundschau]. Die
Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter
könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim
Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.
Das Amtsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Auffassung des
OLG, wonach es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur
Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Forderung des
Insolvenzverwalters lehnte es daher ab.
## Folterdrohung im Verhör
Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3.000 Euro im Oktober 2012 wegen der
Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter
Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013
bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die
Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens
Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt.
Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt
und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft
verurteilt worden. Die Polizei hatte Gäfgen nach der Entführung im Verhör
Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Dass dieser schon
tot war, wussten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und
sein Vernehmungsbeamter nicht.
## Kindsmörder forderte Schadensersatz
Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und
Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen.
Dieses gestand ihm wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ und
Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu.
Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg.
Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine
Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht.
3 Sep 2013
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