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       # taz.de -- Zugeständnis an Kindsmörder: Gäfgen darf Entschädigung behalten
       
       > Das Amtgericht Frankfurt hat entschieden: Kindesmörder Gäfgen darf über
       > 3.000 Euro verfügen, die ihm wegen der Folterdrohung der Polizei
       > zugesprochen wurden.
       
   IMG Bild: Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet.
       
       FRANKFURT/MAIN dpa | Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann
       die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen
       wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt. Das hat das Amtsgericht
       Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner am
       Dienstag sagte.
       
       Er bestätigte damit einen [1][Bericht der Frankfurter Rundschau]. Die
       Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter
       könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim
       Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.
       
       Das Amtsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Auffassung des
       OLG, wonach es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur
       Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Forderung des
       Insolvenzverwalters lehnte es daher ab.
       
       ## Folterdrohung im Verhör
       
       Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3.000 Euro im Oktober 2012 wegen der
       Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter
       Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013
       bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die
       Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens
       Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt.
       
       Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt
       und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft
       verurteilt worden. Die Polizei hatte Gäfgen nach der Entführung im Verhör
       Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Dass dieser schon
       tot war, wussten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und
       sein Vernehmungsbeamter nicht.
       
       ## Kindsmörder forderte Schadensersatz
       
       Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10.000 Euro Schmerzensgeld und
       Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen.
       Dieses gestand ihm wegen „schwerer Verletzung der Menschenwürde“ und
       Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
       (EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu.
       
       Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg.
       Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine
       Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht.
       
       3 Sep 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.fr-online.de/politik/mordfall-metzler-kindermoerder-gaefgen-bekommt-geld,1472596,24194360.html
       
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