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       # taz.de -- Umgang mit Marihuana in US-Staaten: Macht's, wie ihr wollt
       
       > Die US-Bundesstaaten dürfen entscheiden, ob sie Marihuana legalisieren
       > wollen. Das teilte jetzt überraschend das Justizministerium mit.
       
   IMG Bild: Begehrte Blätter.
       
       WASHINGTON dpa | Die US-Regierung gibt den Bundesstaaten bei der
       Legalisierung von Marihuana freie Hand. Das Justizministerium werde
       entsprechende Gesetze auf regionaler Ebene nicht anfechten, teilte es am
       Donnerstag mit. Damit können Colorado und Washington an der beschlossenen
       Freigabe der Droge für alle Konsumenten über 21 Jahre festhalten, ohne
       Probleme mit dem Weißen Haus befürchten zu müssen.
       
       Nach Bundesgesetzen ist Marihuana illegal, Anbau und Genuss sind verboten.
       Zahlreiche Staaten machen nur für medizinische Zwecke eine Ausnahme. In
       Washington und Colorado hatten sich die Bürger bei Volksentscheiden im
       vergangenen Jahr für die völlige Legalisierung ausgesprochen.
       
       Befürworter sprachen nach der Ankündigung am Donnerstag von einem
       „wichtigen und historischen Schritt hin zum Ende der
       Marihuana-Prohibition“. Das Ministerium teilte mit, die Entscheidung sei
       „ein klares Signal, dass die Staaten frei sind, ihre eigenen Regeln im
       Umgang mit Marihuana festzulegen“.
       
       Die US-Regierung behält sich aber vor, entschieden gegen gewisse
       Gesetzesbrüche vorzugehen, die mit der Verbreitung von Marihuana
       zusammenhängen. Dazu gehören der Schmuggel über Staatsgrenzen und die
       Weitergabe an Minderjährige. Auch dürfe das Geld aus dem Verkauf nicht
       kriminellen Banden dienen – damit sollten Gewaltverbrechen durch den Anbau
       und Vertrieb verhindert werden. Auch dürften die Pflanzen nicht auf
       öffentlichem Gelände oder Grundstücken des Bundes gezogen werden, heißt es
       in einer internen Anweisung des Ministeriums.
       
       Es liege in der Verantwortung der Staaten, für die Einhaltung der
       Vorschriften zu sorgen. „Wenn irgendwelche der genannten Schäden eintreten,
       dann werden Bundesstaatsanwälte aggressiv vorgehen“, so das
       Justizministerium.
       
       30 Aug 2013
       
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