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       # taz.de -- Pestizid-Verbot zum Schutz von Bienen: Syngenta und Bayer klagen
       
       > Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta gehen juristisch gegen das von der
       > EU-Kommission verhängte Anwendungsverbot für mehrere Pestizide vor.
       
   IMG Bild: Nicht nur Imker sind besorgt über das Bienensterben.
       
       LANGENFELD afp | Auch der Chemiekonzern Bayer ficht das EU-Verbot seiner
       Pflanzenschutzmittel an, die nach Angaben der EU Honigbienen gefährden. Die
       Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte
       August Klage gegen das Verbot eingereicht, sagte am Dienstag ein
       Unternehmenssprecher.
       
       Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher
       Rahmenbedingungen: Die beiden Pflanzenschutzmittel Imidacloprid und
       Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend
       geprüft und zugelassen worden.
       
       Am Dienstagvormittag hatte die Schweizer Chemiefirma Syngenta
       bekanntgegeben, dass sie gegen das Verbot ihres Pflanzenschutzmittels
       Thiamethoxam Klage eingereicht habe.
       
       Im April hatte sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter
       Deutschland, für das Verbot von drei sogenannten Neonikotinoiden
       ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation
       verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe
       Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr für den Anbau von
       Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden.
       
       Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des
       Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme
       erneut auf den Prüfstand kommt.
       
       Der Sprecher von Bayer Crop Science sagte, das Unternehmen habe Klage beim
       europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg eingereicht. Die Klage
       werde nun geprüft. Bayer Crop Science gehe es darum, dass das Unternehmen
       „im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche
       Rahmenbedingungen“ brauche.
       
       Die EU-Kommission habe sich mit dem Verbot eines bereits zugelassenen
       Mittels über bestehende Regeln hinweggesetzt. Laut Pflanzenschutzrichtlinie
       dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es
       neue Fakten gebe. „Unserer Meinung nach gibt es keine neuen
       wissenschaftlichen Erkenntnisse.“
       
       27 Aug 2013
       
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