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       # taz.de -- Prozess gegen Künstler Meese: Heil Freispruch!
       
       > Den Hitlergruß zu zeigen, ist strafbar. Doch wann ist es Kunst? Darüber
       > hat das Amtsgericht Kassel entschieden und den Künstler Jonathan Meese
       > freigesprochen.
       
   IMG Bild: Yes, Sir Hitler, yes! Jonathan Meese.
       
       KASSEL dpa | Freispruch für Jonathan Meese: Im Prozess um den verbotenen
       Hitlergruß hat das Amtsgericht Kassel am Mittwoch zugunsten der
       Kunstfreiheit entschieden. „Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit
       nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das
       Ganze eher verspottet“, sagte die Vorsitzende Richterin.
       
       Meese war das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
       vorgeworfen worden. Er hatte in einem Spiegel-Gespräch zum Thema
       „Größenwahn in der Kunst“ im Juni 2012 in Kassel die „Diktatur der Kunst“
       gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben.
       
       Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte die
       Richterin. Zudem sei die Atmosphäre auch im Zusammenhang mit der damals
       bevorstehenden Weltkunstausstellung Documenta „aufgeladen mit Kunst“
       gewesen.
       
       Meese zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. „Die Kunst hat hier
       triumphiert. Jetzt bin ich befreit“, betonte er. In seinem fast eine halbe
       Stunde dauernden Schlusswort hatte er sich zuvor von jeder Ideologie
       distanziert. „Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu
       haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben.
       Das geht“, betonte er.
       
       ## Staatsanwaltschaft prüft Berufung
       
       Staatsanwalt Enrico Weigelt betonte, er werde das Urteil auf eine mögliche
       Berufung prüfen. „Dann mal schauen, was man draus macht.“ Die
       Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Geldstrafe von 12.000 Euro
       gefordert. Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, sagte
       Weigelt. Im Namen der Kunst dürfe man auch nicht straflos töten, verletzen
       oder einsperren.
       
       Die Verteidigung des 43 Jahre alten Künstlers hatte auf Freispruch
       plädiert. Der Hitlergruß sei Teil einer Inszenierung gewesen. Meese sei
       nicht als Privatmensch dort gewesen, sondern als Bühnenfigur. Es sei keine
       persönliche Äußerung gewesen.
       
       „Es handelte sich unzweifelhaft um ein Werk der Kunst“, betonte sein
       Verteidiger Pascal Decker. Anwältin Heide Sandkuhl konstatierte: „Man muss
       das, was Jonathan Meese macht, nicht mögen, aber man darf es nicht
       verurteilen.“ Dem folgte das Gericht.
       
       In Mannheim dagegen droht Meese noch juristischer Ärger. Die
       Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Volksverhetzung. Der Künstler
       hatte bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt
       und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.
       
       14 Aug 2013
       
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       Gut, dass man das vor Gericht auch so sieht.
       
   DIR Kommentar Jonathan Meese: An Hitler verhoben
       
       Noch gibt es kein Urteil gegen Jonathan Meese wegen seines Hitlergrußes.
       Aber die entscheidende Frage ist ohnehin nicht juristischer, sondern
       ästhetischer Art.
       
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