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       # taz.de -- Mobilfunknummern an Auslandsdienste: BND verteidigt Datenübermittlung
       
       > Reicht eine Handynummer aus, um Terrorverdächtige per Drohne zu orten und
       > zu töten? Der BND bestreitet das. Deshalb sei ein Weiterreichen der Daten
       > legal.
       
   IMG Bild: Kleine Dinger, große Wirkung.
       
       BERLIN dpa | Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden
       und dem US-Geheimdienst sorgt weiter für Konflikte. Der
       Bundesnachrichtendienst bezeichnete die Weitergabe von Mobilfunknummern
       terrorverdächtiger Personen an ausländische Geheimdienste als rechtmäßig.
       
       „Diese Übermittlungspraxis gibt es im BND seit etwa 2003/2004“, teile ein
       Sprecher des Bundesnachrichtendienstes am Freitagabend mit. Er dementierte
       [1][Berichte der Süddeutschen Zeitung] und des NDR-Magazins Panorama,
       wonach BND-Präsident Gerhard Schindler das Weiterreichen der Nummern eigens
       angeordnet habe. Die Übermittlungspraxis sei unter Schindler nicht geändert
       worden, sagte der Sprecher.
       
       GSM-Mobilfunknummern sind nach BND-Angaben für eine zielgenaue
       Lokalisierung nicht geeignet. Experten vermuten dagegen, dass solche Daten
       beim Einsatz von Kampfdrohnen zum Beispiel in Afghanistan, Pakistan oder
       Somalia zur gezielten Tötung von Verdächtigen genutzt werden können. Wenn
       Daten über einen längeren Zeitraum erhoben würden, seien sie nützlich, um
       Personen zu orten, sagte der Hamburger Informatikprofessor Hannes Federrath
       der Süddeutschen.
       
       Die Zeitung erwähnt in diesem Zusammenhang die Tötung eines deutschen
       Terrorverdächtigen in der pakistanischen Region Waziristan durch einen
       US-Drohnenangriff 2010. Zuvor hätten deutsche Behörden dessen Handynummer
       und die seiner Freunde an die Amerikaner weitergeleitet.
       
       ## Pofalla sagt erneut aus
       
       Nach BND-Angaben erfolgt die Übermittlung von Mobilfunknummern an nicht
       genannte Partnerdienste auf der Grundlage des BND-Gesetzes. Dabei werde die
       Weitergabe der Daten an die Bedingung geknüpft, dass auf ihrer Grundlage
       nicht gefoltert werde oder eine Verurteilung zum Tode erfolge. Die Daten
       würden nicht weitergegeben, wenn die „schutzwürdigen Interessen der/des
       Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen“.
       
       Am Montag sagt Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) erneut vor dem
       Parlamentarischen Kontrollgremium zur Spähaffäre aus. Millionen Menschen in
       Deutschland hätten einen Anspruch darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten
       passiere, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums,
       Thomas Oppermann (SPD), [2][der Zeitung Die Welt]. „Ich erwarte, dass Herr
       Pofalla die Ausforschung von Deutschen durch die Amerikaner mittlerweile so
       weit aufgeklärt hat, dass er das Parlament darüber korrekt informieren
       kann.“
       
       Die Spähaffäre des US-Geheimdienstes NSA sorgt auch für Misstöne zwischen
       Bund und Ländern. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD)
       sagte der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart: „Wir haben bis heute keine
       Informationen von der Bundesregierung über das Ausmaß der Späh-Affäre
       bekommen.“
       
       Er habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) angeschrieben und
       ihn um Informationen gebeten. Diese seien bis jetzt nicht eingegangen. „Ich
       finde das bedauerlich. Die anderen Bundesländer haben dasselbe
       Informationsbedürfnis“, sagte der Stuttgarter Ressortchef.
       
       10 Aug 2013
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/kooperation-mit-us-geheimdiensten-unmut-ueber-bnd-chef-schindler-1.1743505
   DIR [2] http://www.welt.de/politik/deutschland/article118874801/Merkel-muss-deutsches-Recht-durchsetzen.html
       
       ## TAGS
       
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