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       # taz.de -- Jurist mahnt angebliche Filmnutzer: CDU-Mann trickst mit Porno
       
       > Der Oldenburger Ex-Ratsherr Rainer Munderloh (CDU) mahnt im Auftrag einer
       > Porno-Klitsche Internet-User wegen angeblicher illegaler Downloads ab.
       
   IMG Bild: Nackte Tatsachen im Blick des Betrachters: Damit lässt sich auf vielfältigen Wegen Geld verdienen, am einfachsten aber offenbar durch Abmahnungen.
       
       Der Oldenburger Rechtsanwalt und CDU-Politiker Rainer Munderloh ist
       international tätig – und er verdient sein Geld mit Schmuddelware.
       Munderloh arbeitet für die in Dublin ansässige RGF Productions Limited und
       ihren Geschäftsführer Roland Grasl. Die Firma ist in der Pornobranche
       tätig, und vertreibt Billig-Pornos mit extrem frauenfeindlichen Titeln wie
       „Junge Mädchen gefesselt und benutzt“, an denen sie die Rechte erworben
       hat.
       
       In Namen dieser RGF mahnt der ehemalige Oldenburger CDU-Ratsherr und
       amtierende Beisitzer der Oldenburger CDU-Mittelstandsvereinigung Munderloh
       seit geraumer Zeit bundesweit tausende Internet-Nutzer wegen angeblicher
       Urheberrechtsverletzungen ab. Der Vorwurf: Sie sollen illegal
       pornografische Filme aus Internettauschbörsen heruntergeladen und
       weiterverbreitet haben.
       
       In seinen Drohbriefen behauptet Munderloh, dass durch das angebliche
       illegale Herunterladen ein „außergerichtlicher Aufwendungs- und
       Schadensersatzanspruch“ von über 1.650 Euro entstanden sei. Bei einer
       gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche würden auf den Beschuldigten
       weitere Kosten von 2.350 Euro zukommen, so dass sich in diesem Falle
       „Gesamtforderungen in Höhe von mindestens“ 4.000 Euro ergäben.
       
       Das alles aber sei, gibt Munderloh sich kulant, „mit einer Pauschalzahlung
       in Höhe von 780,00 Euro“ zu verhindern, die allerdings binnen weniger Tage
       eingezahlt werden müsse. Werde der Betrag nicht kurzfristig überwiesen, sei
       „das Angebot meiner Mandantin hinfällig“. Munderloh warnt:
       „Vergleichsbereitschaft besteht für diesen Fall seitens meiner Mandantin
       nicht mehr“, und droht auch gleich „strafrechtliche Ermittlungen“ gegen den
       so Abgemahnten an.
       
       Im Internet häufen sich derzeit die „Informationen zur Abmahntätigkeit der
       Kanzlei Rainer Munderloh“. Dutzende Anwälte bieten bereits bundesweit Hilfe
       an. Einer ist der Kieler Strafverteidiger Carsten M. Herrle, der
       mittlerweile „einige hundert Mandanten vertritt, die von Munderloh
       abgemahnt wurden“. Er spricht von „Drohgebärden“ seines Berufskollegen.
       Denn obwohl der mit Abmahnschreiben die gesamte Republik flute, ist Herrle
       „kein einziger Fall bekannt, in dem Munderloh bislang versucht hat, die
       angeblichen Ansprüche“ gerichtlich durchzusetzen. Trotzdem rät der Kieler
       Jurist dazu, sich juristischen Beistand zu nehmen.
       
       Bei seiner Beschäftigung mit den Geschäftspraktiken der RGF Productions
       Limited ist Herrle aufgefallen, „dass lange Zeit vornehmlich Titel
       abgemahnt wurden, die im Handel so gut wie nicht zu erwerben waren“. Herrle
       glaubt: „Es spricht einiges dafür, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen
       ablief.“
       
       Auffällig ist: Die Dubliner Firma wurde erst gegründet, kurz bevor
       Munderloh mit der Abmahnungsflut begann. Ihre Schmuddelware ist auch heute
       nur schwer auf legalem Weg zu bekommen, ihr Umsatz aber vervielfachte sich
       im vergangenen Jahr. „Es gibt Indizien dafür, dass dieses Umsatzplus über
       erfolgreiche Abmahnungen und nicht den regulären Verkauf der Filmchen
       zustande gekommen ist“, sagt Herrle.
       
       Dennoch: Ein Großteil der unter Druck gesetzten Abgemahnten zahlt offenbar
       anstandslos, gerade wenn es um schmuddelige Pornoware geht. Schon in der
       Vergangenheit, so der Jurist, habe es immer wieder Firmen gegeben, „deren
       alleiniges Geschäftsmodell solche Abmahngeschäfte“ gewesen seien. Filme
       werden dazu bewusst so im Internet platziert, dass User sie leicht illegal
       herunterladen können. Klicken sie auf den falschen Button, schnappt die
       Falle zu.
       
       Munderloh hingegen sieht in seiner Tätigkeit nichts Verwerfliches: „Der
       Urheberrechtsinhaber bestimmt über die Verwertung und die Vervielfältigung
       – und nicht andere“, lässt er sich in der Nordwestzeitung zitieren.
       „Erotikprodukte sind sicher ein heikles Thema. Deswegen genießt die Branche
       aber nicht weniger Schutz als andere.“
       
       7 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Marco Carini
       
       ## TAGS
       
   DIR Pornofilm
       
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