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       # taz.de -- Kommentar Freilassung von Mollath: Ein politisches Urteil
       
       > Die Entscheidung, den Fall Gustl Mollath neu aufzurollen, ist für Bayerns
       > Regierung praktisch. Das Thema wird so aus dem Wahlkampf gehalten.
       
   IMG Bild: Moralischer Sieger: Gustl Mollath.
       
       So schnell kann die bayerische Justiz arbeiten – und dabei alle Beteiligten
       glücklich machen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat jetzt die
       Wiederaufnahme im Fall Gustl Mollath und seine sofortige Freilassung aus
       der Psychiatrie angeordnet, nur zwei Wochen nachdem das Landgericht
       Regensburg die Wiederaufnahme abgelehnt hatte.
       
       Für die bayerische Landesregierung ist der Beschluss äußerst praktisch,
       weil damit der mutmaßliche Justizirrtum weitgehend aus dem
       Landtagswahlkampf herausgehalten wird. Bayerns Justizministerin Beate Merk
       (CSU) muss sich nun nicht mehr ständig für die vermeintlichen Fehler ihrer
       Justiz rechtfertigen.
       
       Auch die bayerische Justiz kann zufrieden sein. Die Wiederaufnahme wurde
       mit einem Nebenaspekt begründet: einem Attest, das vom falschen Arzt
       stammte. Die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen das Landgericht Nürnberg bleiben
       damit offen und ungeklärt.
       
       Stattdessen sieht es nun so aus, als habe die bayerische Justiz doch noch
       ihre bisherigen Fehler selbst korrigiert. Dabei kam man aber nur einer
       Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zuvor, das vermutlich in wenigen
       Wochen die Fortdauer der Psychiatrie-Unterbringung von Mollath als schlecht
       begründet und unverhältnismäßig beanstandet hätte.
       
       Auch Gustl Mollath selbst dürfte zufrieden sein. Immerhin kann er nach
       langen sieben Jahren endlich die Psychiatrie verlassen. Auch wenn das
       Oberlandesgericht in Nürnberg seinen Vorwürfen nur in einem Randaspekt
       stattgegeben hat, ist er doch der moralische Sieger des Tages.
       
       ## Lehren aus dem Fall Mollath
       
       Der ursprüngliche Vorwurf, hier werde ein Kritiker von
       Schwarzgeldgeschäften gezielt psychiatrisiert, hat sich bisher allerdings
       noch nicht bestätigt. Mollath ist nicht „der Mann, der zu viel wusste“, wie
       nun ein Buchtitel nahelegt. Vielmehr ist es wohl eher umgekehrt. Weil
       Mollath so schnell für irre erklärt wurde, hat die bayerische Justiz seine
       Schwarzgeldvorwürfe von vornherein nicht ernst genommen und als
       Phantastereien abgetan.
       
       Als Lehre aus dem Fall Mollath muss daher vor allem über einen besseren
       Schutz gegen vorschnelle Psychiatrisierung und übertriebene
       Gefahrenprognosen diskutiert werden.
       
       Denn mit großer Wahrscheinlichkeit ist der freigelassene Franke nämlich
       kein Einzelfall.
       
       6 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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