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       # taz.de -- Bayerisches Justizdrama: Generalbundesanwalt hilft Mollath
       
       > Harald Range fordert eine neue Prüfung der Psychiatrie-Unterbringung von
       > Gustl Mollath. Diese Stellungnahme könnte bald die Freiheit bringen.
       
   IMG Bild: Schützenhilfe zwar nicht gleich vom Herrgott, aber immerhin aus Karlsruhe: Gustl Mollath.
       
       FREIBURG taz | Generalbundesanwalt Harald Range setzt sich für Gustl
       Mollath ein, der seit sieben Jahren in der bayerischen Psychiatrie sitzt.
       In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht spricht Range von
       einer Verletzung der Freiheitsrechte Mollaths. Es sei „unzureichend“
       begründet worden, warum der Franke immer noch in der Psychiatrie bleiben
       müsse.
       
       Das Landgericht Nürnberg hatte 2006 angenommen, dass Mollath seine Frau
       geschlagen und die Reifen von vermeintlichen Verbündeten seiner Frau
       zerstochen hat. Er sehe sich im Kampf gegen Schwarzgeld-Verschiebungen, in
       die seine Frau verwickelt sei, hieß es. Wegen Schuldunfähigkeit aufgrund
       einer Wahnvorstellung wurde Mollath freigesprochen, aber zugleich in die
       Psychiatrie eingewiesen.
       
       Ein Antrag auf Wiederaufnahme des damaligen Verfahrens war vorige Woche vom
       Landgericht Regensburg abgelehnt worden. Mollath hatte Anfang 2012 aber
       auch Verfassungsbeschwerde gegen seine fortdauernde
       Psychiatrie-Unterbringung eingereicht. Konkret geht es um einen Beschluss
       des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg, das 2011 feststellte, von Mollath
       gehe immer noch eine hohe Gefahr erheblicher Straftaten aus.
       
       ## Keine korrekte Prüfung der Verhältnismäßigkeit
       
       Generalbundesanwalt Range kritisiert diesen Beschluss in einer 24-seitigen
       Stellungnahme, die der taz vorliegt. Das OLG habe keine Belege für die
       Annahme geliefert, dass von Mollath erhebliche Straftaten drohten. So habe
       das Gericht nicht dargelegt, welche Gefahr mit welcher Wahrscheinlichkeit
       konkret von Mollath ausgehe. Das OLG habe nur festgestellt, dass Mollath
       immer noch „uneinsichtig“ sei und gegenüber seinen Mitpatienten
       "provozierend und dominant" auftrete.
       
       Zitiert wird vom OLG schließlich die Prognose des Sachverständigen
       Friedemann Pfäfflin, wonach Mollath in Freiheit mit „hoher
       Wahrscheinlichkeit“ Straftaten begehen werde. Doch auch dies werde nicht
       näher begründet, kritisiert Range.
       
       Das OLG habe sich auch nicht mit Aspekten auseinandergesetzt, die zugunsten
       Mollaths sprächen, etwa dass es sich beim Konflikt mit seiner Frau um eine
       Beziehungstat handelte und die Ehe jetzt geschieden sei. Heute äußere
       Mollath keinerlei Rachegedanken gegen seine Frau. Seine Aggressionen
       kompensiere er vielmehr mit zahlreichen Klagen und Eingaben. Sein Verhalten
       in der Psychiatrie sei unauffälliger und angepasster als am Anfang.
       Lockerungen, zum Beispiel Ausgänge, habe er nicht missbraucht.
       
       Range wirft dem OLG Bamberg auch vor, dass es keine korrekte Prüfung der
       Verhältnismäßigkeit durchgeführt habe. Je länger die zwangsweise
       Unterbringung in der Psychiatrie fortdauere, desto schwerer wiege
       schließlich Mollaths Freiheitsrecht in der Abwägung mit den
       Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.
       
       ## Runge: Freiheitsrechte verletzt
       
       Der Generalbundesanwalt kommt zum Schluss, dass das OLG Bamberg mit seiner
       mangelhaften Prüfung die Freiheitsrechte Mollaths aus Artikel 2 und 104 des
       Grundgesetzes verletzt habe. Eine neue Prüfung und Entscheidung sei
       erforderlich, so der oberste deutsche Staatsanwalt aus Karlsruhe.
       
       Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht Range folgt und
       noch im August eine entsprechende Entscheidung verkündet. Mollaths Anwalt
       Michael Kleine-Cosack geht davon aus, dass der 56jährige dann „umgehend
       freizulassen“ ist.
       
       Mit Blick auf die bayerischen Richter erklärte Kleine-Cosack: „Von solchen
       Juristen gehen weitaus größere Gefahren für den Rechtsstaat aus als von
       Beschuldigten, denen man ein Bagatelldelikt vorwirft.“
       
       2 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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   DIR Gustl Mollath
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