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       # taz.de -- Islamisten-Partei in Bangladesch: Ausgeschlossen von der Wahl
       
       > Das Oberste Gericht hat Jamaat-e-Islami vom kommenden Urnengang
       > ausgeschlossen. Human Rights Watch kritisiert die Brutalität der Polizei
       > gegen religiöse Parteigänger.
       
   IMG Bild: Soldaten bewachen die säkular gestimmten Richter des Obersten Gerichtshofs in Dhaka während der Urteilsverkündung
       
       DHAKA/NEW DEHLI afp/dpa | Bangladeschs größte islamistische Partei darf zu
       den Wahlen im kommenden Jahr nicht antreten. Der Oberste Gerichtshof
       entschied am Donnerstag, dass die Partei Jamaat-e-Islami in ihren Statuten
       gegen die säkulare Verfassung verstoße. Die Registrierung zur Wahl sei
       damit illegal, sagte der Vorsitzende Richter Moazzem Hossain in der
       Hauptstadt Dhaka.
       
       Seit Monaten kommt es in dem Land zu gewalttätigen Auseinandersetzungen
       zwischen Sicherheitskräften und den Anhänger von Jamat-e-Islami. Diese
       protestieren gegen die Verurteilung führender Parteifunktionäre in
       Kriegsverbrecherprozessen, die Gräueltaten während der
       Unabhängigkeitskriegs von 1971 aufarbeiten sollen.
       
       Bangladeshs Wahlkommission teilte mit, dass Jamaat nach der Entscheidung
       des Obersten Gerichtshofs keine Kandidaten aufstellen dürfe. Ein
       Kommissionsmitglied sagte: „Die Partei kann weiterhin andere politische
       Aktivitäten verfolgen.“ Falls Jamaat ihre Statuten ändere, könne sie sich
       auch erneut zu der für Januar kommenden Jahres angesetzten Wahl
       registrieren lassen.
       
       Die Richter gaben in ihrem Urteil einem Antrag statt, der bereits im Januar
       2009 eingereicht worden war und nach dem Jamaat nie als politische Partei
       hätte registriert werden dürfe.
       
       ## Berufung angekündigt
       
       Der Anwalt der Partei, Tajul Islam, kündigte an, gegen das Urteil in
       Berufung gehen zu wollen. Abdullah Taher, ein führender Vertreter von
       Jamaat, sagte: „Wir sind fassungslos. Die Entscheidung spiegelt den Willen
       der Regierung wider.“
       
       Taher warf dem Gericht vor, sich dem Druck von Ministerpräsidentin Sheikh
       Hasinas säkularer Regierung gebeugt zu haben und kündigte Proteste an. „Das
       Urteil wird das Land weiter destabilisieren“, fügte er hinzu.
       
       Der Urteilsspruch war während verschärfter Sicherheitsvorkehrungen vor dem
       Gerichtsgebäude verkündet worden. Vorerst blieben befürchtete
       Ausschreitungen allerdings aus.
       
       ## Human Rights Watch kritisiert Polizei
       
       Unterdessen hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch schwere
       Vorwürfe gegen Bangladeschs Sicherheitskräfte erhoben. Bei den Protesten in
       den vergangenen Monaten sollen Polizisten, Grenzschützer und
       paramilitärische Kräfte zahlreiche Demonstranten und Zuschauer brutal
       zusammengeschlagen und in die Menge gefeuert haben.
       
       150 Menschen seien gestorben, darunter auch Kinder, heißt es in einem am
       Donnerstag in New York veröffentlichten Bericht. Einige verhaftete Personen
       seien kaltblütig hingerichtet worden.
       
       Seit Februar liefern sich die Islamisten in Bangladesch Straßenschlachten
       mit der Polizei. Ihre Proteste richten sich gegen Kriegsverbrecherprozesse,
       die Gräueltaten im Unabhängigkeitskrieg von 1971 aufarbeiten sollen.
       Angeklagt sind viele führende Mitglieder der islamistischen Partei
       Jamaat-e-Islami.
       
       Im Mai belagerten Hunderttausende Mitglieder einer anderen islamischen
       Organisation, Hefazat-e-Islam, die Hauptstadt Dhaka, um die Einführung
       drastischer islamischer Gesetze zu erzwingen.
       
       Der Asiendirektor von Human Rights Watch, Brad Adams, erklärte, die
       Regierung müsse dringend die Sicherheitskräfte zügeln, um weiteres
       Blutvergießen zu verhindern. Diese hätten nach den Protesten auch Zeugen
       eingeschüchtert und zahlreiche Menschen willkürlich festgenommen.
       
       1 Aug 2013
       
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