# taz.de -- Illegale Waffengeschäfte mit Mexiko: Die Bauernopfer wehren sich
> Heckler & Koch feuerte zwei Mitarbeiter, die ganz allein für illegale
> Waffenlieferungen nach Mexiko verantwortlich sein sollen. Jetzt reagieren
> die Geschassten.
IMG Bild: Immer ein Exportschlager: ein Gewehr von Heckler & Koch.
BERLIN taz | Nachdem die Rüstungsschmiede Heckler & Koch (H&K) zwei ihrer
Mitarbeiter für illegale Waffenexporte verantwortlich gemacht und entlassen
hat, haben die beiden Kündigungsschutzklage gegen ihren ehemaligen
Arbeitgeber eingereicht. Verhandelt wird darüber am 23. Oktober vor dem
Arbeitsgericht Villingen.
Die Geschäftsführung wirft den ehemaligen Angestellten vor,
Waffenlieferungen in nichtgenehmigungsfähige mexikanische Bundesländer
veranlasst zu haben. Für Friedensaktivist Jürgen Grässlin, der wegen der
Ausfuhren Anzeige gegen H&K erstattet hatte, sind die zwei Ex-Mitarbeiter
Bauernopfer: „Alles deutet darauf hin, dass die Geschäftsführung genau
wusste, wohin die Waffen gingen.“ Deshalb sei in erster Linie die
Unternehmensleitung für die widerrechtliche Lieferung der G-36-Gewehre
verantwortlich.
Der Prozess vor dem Villinger Gericht könnte Grässlins Vorwurf bestätigen.
Seit über drei Jahren läuft gegen die Waffenbauer ein Ermittlungsverfahren.
H&K soll Sturmgewehre in mexikanische Regionen geliefert haben, für die das
Unternehmen dazu wegen der schlechten Menschenrechtslage keine Erlaubnis
erhalten hatte.
## Bis zu zehn Jahre Gefängnis
Lange Zeit wies die Geschäftsführung jede Verantwortung von sich. Im April
gab sie dann erstmals zu, dass ihre Gewehre gesetzeswidrig exportiert
wurden: Am Schwarzen Brett informierte sie die Belegschaft über interne
Untersuchungen, die zur Entlassung der Mitarbeiter geführt hätten.
Die beiden wollen nicht mit Medien sprechen. Sie haben aber allen Grund,
sich zu wehren: Auf illegalen Waffenhandel stehen bis zu zehn Jahre
Gefängnis.
Tatsächlich spricht wenig dafür, dass die beiden, wie in dem Aushang
behauptet, „eigenmächtig, ohne Wissen anderer Personen“, gehandelt haben.
Denn einer der Ex-Beschäftigten reiste für H&K nach Mexiko. „Jede
Auslandsreise muss von der Geschäftsführung genehmigt werden“, erklärte
Grässlins Anwalt Holger Rothbauer. In Mexiko habe der Beschuldigte
Polizisten ausgebildet. Er dürfte einiges über die Geschäfte von H&K
wissen, vermutet Rothbauer. „Wenn der aussagt, wird es spannend.“
Die Kündigungsklage habe derweil keinen direkten Einfluss auf das laufende
Ermittlungsverfahren, sagte die Stuttgarter Strafverfolgerin Claudia
Krauth: „Wir ermitteln weiterhin gegen zwei plus X Personen.“
24 Jul 2013
## AUTOREN
DIR Wolf-Dieter Vogel
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