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       # taz.de -- EuGH urteilt zu Website-Stichwörtern: Keine Verweise auf die Konkurrenz
       
       > Eine belgische Firma verwies auf ihrer Website auf Produkte der
       > Konkurrenz, um bei Suchmaschinen sichtbarer zu sein. Das ist verboten,
       > urteilte nun der EuGH.
       
   IMG Bild: Manche benutzen unfaire Tricks um Dinge im Netz zu verkaufen.
       
       LUXEMBURG afp | Unternehmen machen sich strafbar, wenn sie auf ihren
       Internetseiten unsichtbare Schlüsselwörter mit Bezug auf Produkte der
       Konkurrenz unterbringen, um von Suchmaschinen besser gefunden zu werden.
       
       Solche in den Quellcode einer Webseite eingeschriebenen Metatags sind
       irreführende Werbung, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem
       am Donnerstag [1][veröffentlichten Urteil]. (Az: C-657/11)
       
       Metatag-Schlüsselwörter, die dem Inhalt einer Webseite beschreiben, werden
       von Suchmaschinen wie Google erkannt und beeinflussen damit die Reihenfolge
       des angezeigten Suchergebnisses.
       
       Diesen Umstand nutzte im nun entschieden Fall ein beklagtes belgisches
       Unternehmen: Es hatte auf seiner Website Begriffe und Bezeichnungen von
       Waren der Konkurrenz als Metatags verwandt und muss sich nach dem
       Luxemburger Urteil nun wegen unzulässiger vergleichender Werbung
       verantworten.
       
       11 Jul 2013
       
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   DIR [1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=139411&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1531650
       
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