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       # taz.de -- Anwaltverein übt Kritik wegen NSA: Angela Merkel muss uns schützen
       
       > Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins ist unzufrieden. Die Regierung
       > könne wegen der NSA-Spitzeleien auch den UN-Menschenrechtsausschuss
       > anrufen.
       
   IMG Bild: Da hilft auch Wischen nicht: Die Methoden des NSA bleiben unsauber.
       
       BERLIN taz | „Die Bundesregierung hat die Pflicht, die Bundesbürger vor der
       Ausspähung durch ausländische Geheimdienste zu schützen.“ Darauf wies
       Wolfgang Ewer, der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, am Mittwoch in
       Berlin hin. Wie die Bundesregierung diese Schutzpflicht erfülle, bleibe
       aber ihr überlassen.
       
       Von Schutzpflichten spricht man üblicherweise, wenn der Staat Gefahren für
       die Grundrechte der Bürger abwehren muss, die von privaten Akteuren drohen:
       also von Unternehmen, Familienmitgliedern oder Kriminellen.
       „Schutzpflichten bestehen aber auch gegenüber anderen Staaten, auch
       gegenüber befreundeten Staaten“, betonte Ewer.
       
       Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein
       Bürger aber nicht verlangen, dass der Staat ihn auf eine bestimmte Weise
       schützt, sondern nur, dass der Staat überhaupt etwas Sinnvolles tut. Bei
       der Erfüllung der Schutzpflicht besteht also ein großer
       Einschätzungsspielraum.
       
       Mit Blick auf die NSA-Ausspähung von deutschen Telefongesprächen und
       E-Mails erklärte Ewer: „Wenn die Bundesregierung davon schon lange gewusst
       hat und nichts getan hat, dann hat sie ihre Schutzpflicht krass verletzt.“
       Merkel bestritt am Mittwoch erneut, dass sie schon früher Kenntnis von den
       NSA-Überwachungsprogrammen gehabt habe.
       
       Seit Aufdeckung des Skandals kann sich die Bundesregierung nicht mehr auf
       Unkenntnis berufen. Nun muss sie handeln. „Angela Merkel darf den USA jetzt
       keinen Freibrief geben, dass einfach alles so weiterlaufen kann“,
       erläuterte Ewer. „Das aber tut sie ja auch nicht.“ Der Kieler
       Verwaltungsrechtsexperte verwies auf die Gespräche mit dem US-Botschafter
       in Berlin und die deutsche Regierungsdelegation, die in die USA flog, um
       herauszufinden, was die NSA eigentlich konkret gemacht hat.
       
       Als weitere Möglichkeit könnte die Bundesregierung laut Ewer auch den
       UN-Menschenrechtsausschuss anrufen, wenn sich herausstellt, dass die
       US-Überwachung eine Verletzung des Internationalen Paktes über bürgerliche
       und politische Rechte darstellt. Dort sind auch das Privatleben und der
       Schriftverkehr vor „willkürlichen und rechtswidrigen“ Eingriffen geschützt.
       
       10 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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