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       # taz.de -- Nach verhinderter Ausreise: Abschiebung ungewiss
       
       > Abschiebehaft für pakistanischen Flüchtling Usman Manir verlängert.
       > Unterstützer kritisieren Attest von Amtsarzt, das von
       > "Asylantenmissbrauch" spricht.
       
   IMG Bild: "Kein Mensch ist illegal". Protest gegen Abschiebungen in Berlin.
       
       Bekommt Usman Manir erneut Aufschub? Am Donnerstag sollte die Abschiebung
       des pakistanischen Flüchtlings stattfinden, bereits zum zweiten Mal. Ein
       erster Versuch vom Flughafen Tegel war Mitte Juni am
       [1][//www.taz.de/Zivilcourage/!119603/:Protest eines Fluggastes
       gescheitert].
       
       Laut Unterstützern wurde Manirs Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt bis zum
       17. Juli verlängert. Was dies für die Abschiebung bedeutet, bleibt aber
       unklar. Eine Sprecherin der Bundespolizei sagte, ihr sei weiter nur der
       Termin am Donnerstag bekannt. Vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt, an dem über
       Manirs Fall entschieden wurde, war keine Auskunft zu erhalten.
       
       Manir war 2012 aus Pakistan geflohen und in Ungarn aufgegriffen worden.
       Nach eigener Auskunft wurde er dort in einem Asylheim von Jugendlichen
       angegriffen und schwer am Kopf verletzt. Der 27-Jährige floh weiter nach
       Deutschland, von wo er - gemäß der Asylverordnung Dublin II - zurück ins
       Erst-Einreiseland Ungarn abgeschoben werden soll.
       
       Nach einem Gutachten eines Amtsarztes, das der taz vorliegt, wird Manir
       bescheinigt, „flug- und reisetauglich“ zu sein. Auch sei davon auszugehen,
       dass er sich der Abschiebung nicht widersetzen werde. „Hierzu“, heißt es
       weiter, „bedarf es zusätzlicher, außenstehender Motivation, die dann auch
       auf den Hintergrund eines 'Asylantenmißbrauchs' zu prüfen wäre.“
       
       Dirk Stegemann, ein Unterstützer Manirs, nennt diesen Vorwurf „entlarvend“:
       „Hier bilden Amtsärzte, Polizei und Richter eine eigene Clique, die ein
       gerechtes Verfahren in Frage stellt.“ Stegemann klagt auch, dass ein
       externes Gutachten bei der Gerichtsentscheidung nicht berücksichtigt wurde.
       
       Eine Psychologin, die von Manirs Anwalt angefragt wurde, hatte dem
       Flüchtling eine posttraumatische Belastungsstörung und Depression
       attestiert. Manir habe über starke Kopfschmerzen, Tinnitus, Schmerzen im
       Ohr und Schlafstörung geklagt, er äußere eine "starke Todessehnsucht". Die
       Psychologin rät von einer Abschiebung ab. "Zu einem Suizidversuch bedarf es
       nur noch eines geringen Anlasses", schreibt sie in ihrem Attest.
       
       Manirs Unterstützer wollen nun eine Petition im Bundestag einreichen, um
       die Abschiebung noch zu verhindern. Eine erste Petition an das
       Bundesinnenministerium erhielt mehr als 1.600 Unterzeichner. Komme es doch
       zur Abschiebung, so Stegemann, werde man wieder am Flughafen protestieren.
       
       10 Jul 2013
       
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